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Copilot des Fluges Germanwings 4U9525 flog trotz Krankschreibung

Inzwischen ist es eine traurige Gewissheit, dass der Copilot des Todesfluges Germanwings 4U925 grob verantwortungslos gehandelt hat. Das ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass der sich trotz zweier bestehender Krankschreibungen ins Cockpit gesetzt hat. Die Belege dafür hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei der Sichtung der in der Wohnung von Andreas Lubitz beschlagnahmten Unterlagen in Form zerrissener Krankenscheine entdeckt. Um welche Art von Erkrankung es sich handelte, dazu machte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in der Pressekonferenz am 27. März 2015 noch keine Angaben. Fest steht jedoch: Andreas Lubitz hätte gar nicht als Crewmitglied an Bord des Fluges 4U92525 sein dürfen.

Wer trägt nun die Verantwortung für den Absturz des Fluges 4U9525?

Die Sprecher der Lufthansa und auch von Germanwings gaben in ihren offiziellen Statements im Laufe des 27. März 2015 an, nichts von den Krankschreibungen gewusst zu haben. Das ist durchaus glaubhaft, da die Andreas Lubitz die Krankschreibungen nicht vorgelegt haben kann, wenn sie zerrissen in seiner Wohnung gefunden wurden. Sie umfassten auch den Tag, an dem er den Airbus A320 mit der Kennung Germanwings 4U9525 in den französischen Alpen an einem Felsen zerschellen ließ. Behandelt wurde der Copilot unter Anderem durch das Düsseldorfer Universitätsklinikum. Die Sprecherin des Klinikums gab an, dass es sich bei der Behandlungsursache nicht um Depressionen gehandelt haben soll. Das widerspricht Meldungen der Bild-Zeitung und des Tagesspiegels, nach denen Andreas Lubitz aufgrund der Behandlungen für längere Zeit fluguntauglich gewesen wäre.

Luftfahrt-Bundesamt hat Ermittlungen zum Flug 4U92525 aufgenommen

Das in Braunschweig ansässige Luftfahrt-Bundesamt hat die Lufthansa aufgefordert, ihnen Einblick in die beim Aeromedical-Center gespeicherten medizinischen Daten des Copiloten des Todesfluges Germanwings 4U9525 zu gewähren. Diese sollen zuerst von den Spezialisten des Luftfahrt-Bundesamts ausgewertet und anschließend an die für die Ermittlung der Absturzursachen zuständige Staatsanwaltschaft in Marseille übergeben werden. Verschiedene Redaktionen hatten behauptet, dass in der Akte des Copiloten der Vermerk „SIC“ eingetragen gewesen wäre. Das wurde bisher weder von der Lufthansa noch von den Staatsanwaltschaften und dem Luftfahrt-Bundesamt bestätigt. SIC würde bedeuten, dass die Ärzte des Aeromedical-Center eine intensivere Prüfung des Gesundheitszustands des Copiloten für notwendig befunden hätten.

Germanwings lässt nach Absturz des Fluges 4U9525 Plakate entfernen

In Großbritannien sind die Mitarbeiter der Nahverkehrsgesellschaft London bereits seit Wochenmitte damit beschäftigt, Plakatwerbung von Germanwings zu entfernen. Der Werbeslogan „Get ready to be surprised“, der übersetzt so viel wie „Machen sie sich bereit für eine Überraschung“ ist zugegebenermaßen nach dem Absturz des Fluges 4U9525 mit insgesamt 150 Toten sehr makaber. Eigentlich bezog er sich darauf, dass Germanwings pünktliche und zuverlässige Flüge zum fairen Preis bietet. Die Anweisung zur Entfernung der Plakate mit diesem Slogan hatte Germanwings selbst bereits wenige Stunden nach dem Absturz in Frankreich gegeben.

Hilfe für die Opfer des Absturzes des Fluges 4U9525 ist gesichert

Noch stehen die Hinterbliebenen, Angehörigen und Freunde der Opfer des abgestürzten Fluges 4U92525 unter Schock. Doch es wird bereits darüber nachgedacht, in welcher Form sie entschädigt werden. Das Problem dabei ist, dass einige Versicherungen bei einer vorsätzlichen Tat des Copiloten nicht greifen. Und von Vorsatz ist allein schon durch die nicht bei Germanwings vorgelegten Krankschreibungen auszugehen. In diesem Falle können sich die Angehörigen der Todesopfer auf die Regelungen des Opferentschädigungsgesetztes verlassen. Ob der Copilot zum Zeitpunkt der Entscheidung, den Sinkflug bis zum Aufprall an der Felswand einzuleiten, schuldfähig war, spielt dabei keine Rolle.

Quelle: n-tv

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