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Rundfunkbeiträge in Rheinland-Pfalz sind rechtens

ParagrafenzeichenNun ist es entschieden, die Berechnung des Rundfunkbeitrags ist mit der Verfassung von Rheinland-Pfalz vereinbar. Das geht aus dem aktuellen Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VGH) in Koblenz hervor. Bereits am Donnerstag wird ein weiteres Urteil zum Thema erwartet, dieses Mal vom Verfassungsgerichtshof in Bayern.

Unternehmen aus Montabaur muss weiter Rundfunkbeitrag zahlen

Mit diesem Urteil scheiterte die Verfassungsklage eines Straßenbauunternehmens aus Montabaur. Das Landesgesetz, mit dem der Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag in Rheinland-Pfalz festgelegt wird, ist somit nicht zu beanstanden.

Das Unternehmen mit seinem recht großen Fuhrpark empfand die seit 2013 erhobenen Rundfunkbeiträge als ungerecht, da es aufgrund der Beiträge für die Firmenwagen mehr zahlen musste. Bereits in der vergangenen Woche gab es einen Verhandlungstermin dazu und das Land hatte die Rundfunkbeiträge schon dort als korrekt verteidigt.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer freute sich über das klare Urteil, das noch dazu höchstrichterlich erging. Damit sei Rechtssicherheit entstanden, wird sie weiter zitiert, dass es sich beim Rundfunkbeitrag eben nicht, wie so oft angenommen, um eine verkappte Steuer handele. Denn darüber zu bestimmen – dafür hätten die Länder tatsächlich keine Grundlage. Der Rundfunkbeitrag ist dem Urteil zufolge eine reine Vorzugslast und erfasse neben dem privaten auch den nicht privaten Bereich. Schließlich würden Unternehmen von den Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genauso profitieren.

Zweites Urteil zum Rundfunkbeitrag wird am Donnerstag erwartet

Jetzt sieht man gespannt nach Bayern, denn auch dort ist eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag anhängig. Der bayerische VGH soll am Donnerstag entscheiden, ob die Beiträge mit der bayerischen Verfassung vereinbar sind. Die Drogeriekette Rossman und ein Anwalt aus Ingolstadt hatten dort geklagt.

Es geht hierbei vor allem darum, ob das Finanzierungsmodell für die öffentlich-rechtlichen Sender nicht diverse Grundrechte verletze. Zu ihnen zählen etwa der Gleichheitsgrundsatz und die Handlungsfreiheit.

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