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Was bedeutet das Urteil III-1 RBs 284/14 für Vieltelefonierer am Steuer?

Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln musste sich wieder einmal mit der Frage zum Handy am Steuer befassen. Und es sorgt für noch mehr Verwirrung. In einem recht kompliziert klingenden Fall hatte das OLG Köln unter dem Aktenzeichen III-1 RBs 284/14 nämlich das vorangegangene Urteil des zuständigen Amtsgerichts aufgehoben. Die betroffene Frau, die zu 40 Euro Geldbuße verurteilt worden war, muss diese nun nicht bezahlen. Laut dem aktuellen Urteil ist nämlich nicht jeder Griff zum Handy während der Fahrt auch eine Benutzung des Mobiltelefons und damit verboten.

Welcher Fall lag dem Urteil III-1 RBs 284/14 zugrunde?

Im verhandelten Fall ging es um folgenden Sachverhalt: Das Handy einer Autofahrerin, das sich in ihrer Handtasche befand, hatte geklingelt. Der Sohn der Fahrerin suchte daraufhin das Handy in der Handtasche, fand es aber nicht. Deshalb gab er die gesamte Tasche seiner Mutter, die das Handy aus der Tasche suchte und es dem Sohn übergab, ohne dabei auf das Display zu sehen. Das Gespräch nahm schließlich der Sohn entgegen.

Das OLG Köln entschied mit dem Urteil III-1 RBs 284/14 vom 01.12.2014, dass das Aufnehmen des klingelnden Handys und die Weitergabe, ohne aufs Display zu sehen, nicht als verbotene Nutzung des Mobiltelefons zu werten sei, wie es zuvor das Amtsgericht angesehen hatte. Der OLG-Senat sah dieses Verhalten nicht als ersten Schritt zum eigenen Kommunikationsvorgang an. Letztlich handele es sich lediglich um eine Ortsveränderung eines Gegenstands im Wagen. So dürfe das Handy auch an einen anderen Ort im Wagen gelegt werden, um etwaige Störgeräusche zu vermeiden.

Der Fall sorgt für Verwirrung, weil er so oder so ausgelegt werden kann. Zudem hatte erst kürzlich das OLG Hamm unter dem Aktenzeichen 1 RBs 1/14 entschieden, dass man mit dem Mobiltelefon telefonieren dürfe, sofern der Wagen steht und der Motor mit Hilfe einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Auch hier sind nicht ganz klare Verhältnisse geschaffen worden, so dass bei Autofahrern weiterhin Unsicherheit zur Handynutzung am Steuer herrscht.

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