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Legalisierung von Cannabis: Wie ist der aktuelle Stand in Deutschland?

Cannabis oil and cannabis seeds at white

Dass eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland kommen wird, steht aufgrund des Koalitionsvertrags fest. Noch fehlen jedoch konkrete Regelungen.

Der zwischen den aktuellen Regierungsparteien vereinbarte Koalitionsvertrag sieht rechtliche Schritte zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland vor. Zu finden ist dieser Passus auf Seite 87 des Koalitionsvertrags. Der Stand der Vorbereitungen war Gegenstand einer Kleinen Anfrage von Abgeordneten der Bundestagsfraktion der CDU/CSU. Inzwischen liegt die Antwort der Bundesregierung vor. Allerdings enthält sie keine konkreten Angaben zum Zeitpunkt der Legalisierung und auch keine genauen Daten, wie die Inhalte des dafür zu schaffenden Gesetzes aussehen sollen.

Wie hat sich der Konsum von Cannabis in Deutschland entwickelt?

Zu den insgesamt konsumierten Mengen von Cannabis kann die Bundesregierung keine verlässlichen Angaben machen. Die Antwort enthält lediglich Daten zu den Mengen, die für die Verwendung zu rein medizinisch-therapeutischen Zwecken an Apotheken in Deutschland ausgeliefert wurden. Sie zeigen eine stark steigende Tendenz. Im Jahr 2017 belief sich diese Menge noch auf 994 Kilogramm und stieg im Jahr 2018 auf 2.699 Kilogramm. Im vergangenen Jahr wurden bereits 9.007 Kilogramm Cannabis an Apotheken in Deutschland ausgeliefert. Die drastische Steigerung in den letzten Jahren wurde durch die Erweiterungen der Verschreibungsfähigkeit im März 2017 bewirkt. Dabei haben das in Extrakten und Blüten enthaltene CBD und THC die medizinisch größte Bedeutung. Bei der angedachten und im Koalitionsvertrag verankerten Legalisierung geht es jedoch um den Einsatz von Cannabis zu reinen Genusszwecken.

Welche rechtlichen Fragen hängen mit der Cannabis-Legalisierung zusammen?

Das Ziel der Bundesregierung besteht in einer kontrollierten Abgabe zu Genusszwecken. Noch gibt es keine genauen Angaben dazu, wie die Kontrolle erfolgen soll. Altersbeschränkungen und Werbeverbote verstehen sich von selbst. Außerdem verweist die Bundesregierung lediglich allgemein auf Verkaufsbeschränkungen und die Abgabe ausschließlich in speziell dafür lizenzierten Geschäften. Zudem müssen im Rahmen der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken einige aktuell gültige Gesetze überprüft werden. Betroffen davon ist beispielsweise die Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie sieht aktuell im Paragrafen 14 die Möglichkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz MPU) schon beim gelegentlichen Genuss von Cannabis vor. Nach derzeitigem Stand sind dort jedoch keine Änderungen vorgesehen. Das gilt genauso für die Ausschlüsse, die im Paragrafen 6 des deutschen Waffengesetzes enthalten sind.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/653

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