Auf die Idee der ersten
Die Öffentlichkeitsfahndung ist streng geregelt
In welcher Form und unter welchen Bedingungen in Deutschland eine Öffentlichkeitsfahndung in Frage kommt, ist im Paragrafen 131 der Strafprozessordnung geregelt. Dort wird die öffentliche Fahndung wörtlich als „Ausschreibung zur Festnahme“ bezeichnet. Diese Bezeichnung legt zutreffend nahe, dass ein Haftbefehl (oder alternativ ein Unterbringungsbefehl) vorliegen muss. Doch die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben nach der Strafprozessordnung die Möglichkeit, die öffentliche Fahndung auch dann anzuordnen, wenn anderenfalls eine Ergreifung der Täter bei „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ nicht möglich ist. Der Paragraf 131 der Strafprozessordnung regelt außerdem die zulässigen und notwendigen Angaben bei einer Öffentlichkeitsfahndung. Eine Angabe der konkreten Straftat ist danach nicht zwingend erforderlich. Die Veröffentlichung von Bildern kann erfolgen.
Welche Varianten der Öffentlichkeitsfahndung sind heute üblich?
Eine Möglichkeit einer Öffentlichkeitsfahndung ist der Steckbrief. Dabei handelt es sich um Plakate, die im öffentlichen Raum ausgehängt werden. Allerdings haben sie nur eine begrenzte Reichweite. Deshalb kam Ernst Gennat auf die Idee, die Medien in die Suche einzubeziehen. Dazu zählten lange Zeit der Rundfunk und das Fernsehen. Dort wird ausgenutzt, dass die normalen Nachrichten von besonders vielen Menschen angeschaut werden.
Ein gutes Beispiel für die Fernsehfahndung in Form von speziellen Sendungen ist die vom ZDF ab 1967 ausgestrahlte Reihe „Aktenzeichen XY … ungelöst“. Davon wurden mittlerweile mehr als 500 Folgen produziert. Das Format wurde inzwischen in zahlreiche Länder verkauft und läuft beispielsweise auch in den USA, Kanada, Polen, Schweden, Italien und Großbritannien.
Das Medium Internet wird für die Öffentlichkeitsfahndung ebenfalls genutzt. Dafür werden besondere Websites eingerichtet. Die mit Abstand bekannteste Seite sind die „Most Wanted“ des FBI. Dort geraten die Social Networks zunehmend ins Visier. Sie bieten erhebliches Potential, um vermisste Personen zu finden. Dort wird das sogenannte „Crowd-Potential“ ausgenutzt. Die Funktionsweise dieser Art der Suche wird zum Beispiel in der Krimireihe „Wisdom oft he Crowd“ (Kabel1) ziemlich realitätsnah dargestellt. Mittlerweile gibt es auch Informationsdienste für die Vermisstensuche, die medienübergreifend arbeiten. Dazu gehört das 1996 in den USA gestartete AMBER-System.
Quelle: Strafprozessordnung, amberalert.gov
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