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Besitzer von Dieselfahrzeugen mit EA-189-Motor müssen handeln

Der Dieselskandal geht in die nächste Runde. Viele Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken VW und Audi müssen damit rechnen, dass ihre Autos vom Amt zwangsweise stillgelegt werden.

Betroffen vom Risiko der Stilllegung sind rund 15.000 Fahrzeuge. Ihre Halter haben bisher die durch den Dieselskandal notwendig gewordene Änderung der Software noch immer nicht vornehmen lassen. Nachdem die 1,5-jährige Frist nun ausgelaufen ist, muss das Amt handeln, da mit den Rückrufen Pflichtumbauten vorgenommen werden müssen. Bei den Fahrzeugen von VW und Audi besitzt der Motor eine Abschaltvorrichtung für die Abgasreinigung, die als nicht legal eingestuft wurde. Sie findet sich bei den Motoren der Baureihe EA-189, die bei VW und Audi in den Jahren 2009 bis 2014 vom Band rollten.

Woher kommen die Daten für die möglichen Stilllegungen?

Die Durchführung der durch den Dieselskandal erforderlichen Umbauten muss von den Werkstätten an das Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet werden. Auf diese Weise ist eine lückenlose Kontrolle möglich, bei welchen Fahrzeugen sie durchgeführt wurden. Inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt die Daten der Fahrzeuge an die lokalen Zulassungsstellen weitergegeben, deren Halter ihre mit dem Rückruf verbundenen Pflichten nicht erfüllt haben, obwohl es mehrere verbindliche Aufforderungen gab. Insgesamt galt der verpflichtende Rückruf für knapp 2,5 Millionen Fahrzeuge.

Wie kann die Silllegung noch abgewendet werden?

Das Bundesverkehrsministerium hat die regionalen Zulassungsstellen angewiesen, die rund 15.000 säumigen Fahrzeugbesitzer letztmalig anzuschreiben und aufzufordern, die Umbauten in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Dafür wird eine Schlussfrist von einem Monat gesetzt. Gibt es bis zum Ablauf dieser Frist keine Rückmeldung über die erfolgten Umbauten, werden die Kennzeichen und Daten der betroffenen Fahrzeuge an die Ordnungsämter weitergegeben. Wer diese letzte Frist versäumt, muss also damit rechnen, irgendwann eine „Kralle“ an seinem Fahrzeug vorzufinden. Einige der säumigen Fahrzeugbesitzer haben diese Konsequenz bereits zu spüren bekommen. Mit der amtlichen Stilllegung sind immer Kosten verbunden. Wer dem Rückruf noch nicht gefolgt ist, sollte unbedingt der Aufforderung der Zulassungsstellen nachkommen, um diese Zusatzkosten zu vermeiden.

Quelle: dpa

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