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Zehn Milliarden Euro zu wenig an Krankenkassen für Hartz-IV-Bezieher

Ein aktuelles Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums bringt es ans Licht: Die Bundesregierung erstattet den gesetzlichen Krankenversicherungen jedes Jahr knapp zehn Milliarden Euro weniger als nötig wäre für die Versorgung der Hartz-IV-Bezieher. Über das aktuelle Gutachten berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zuerst. Laut dem Gutachten werden mit den staatlichen Überweisungen an die Kassen lediglich 38 Prozent der Ausgaben für die ALG II-Bezieher, Arbeitslose und Aufstocker abgedeckt. Damit kommt es zu einer Unterdeckung von rund 9,6 Milliarden Euro – Jahr für Jahr.

290 statt 100 Euro monatliche Krankenkassenkosten nötig

Gezahlt werden derzeit knapp 100 Euro Krankenkassenkosten pro Monat und Hartz-IV-Bezieher. Nötig seien dagegen bis zu 290 Euro, damit alle Kosten abgedeckt werden können, so das Bundesgesundheitsministerium weiter. Auf Anfrage sahen sich die Krankenkassen in ihrer schon „lange vertretenen“ Einschätzung bestärkt, dass die Monatspauschale, die derzeit gezahlt werde, die tatsächlichen Ausgaben bei weitem nicht decke.

Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Spitzenverbands der Krankenversicherung GKV, hofft darauf, dass die künftige Regierung das Problem erkennt und angeht. Sie betont, der Staat könne bereits heute ausreichend hohe Beträge zahlen, wie ein Blick auf privat versicherte Hartz-IV-Bezieher zeigt. „Dort werden bis zu 341 Euro monatlich gezahlt“. Die höheren Zahlungen an die Krankenkassen für Hartz-IV-Bezieher waren auch schon in den gescheiterten Jamaika-Verhandlungen ein wichtiges Thema.

Kassenproblematik seit Jahresbeginn ein Thema

Dabei ist das Problem schon lange ein bekanntes Thema. Während der Flüchtlingskrise zu Beginn des Jahres kam es schon einmal auf. Damals klagten die Kassen lautstark darüber, dass der Bund nicht einmal annähernd für die Kosten zur Gesundheitsversorgung der ALG-II-Empfänger aufkomme. Die Kassen fürchteten zudem, dass sich die Problematik noch verstärken könne, wenn neben deutschen Hartz-IV-Beziehern auch noch arbeitslose Flüchtlinge mit versorgt werden müssten. Diese können nämlich nach 15 Monaten in die gesetzliche Kasse wechseln und Leistungen nach den Hartz-IV-Regelungen erhalten.

Quelle: dpa

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