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Rechte der Verbraucher bei Reisen ab 2018 gestärkt

Die Gesetzesvorlage zu den Änderungen im Reiserecht wurden am 2. Juni 2017 im Bundestag beschlossen. Damit werden die Rechte von Kunden gestärkt und eine europaweit gültige EU-Richtlinie in nationales Recht überführt. Außerdem gibt es Ergänzungen für Kunden, welche ihre Reisen oder Teile der Reisen über Internetportale gebucht haben. Den Verbraucherschützern gehen die neuen Regelungen, die ab der Sommersaison 2018 gelten sollen, jedoch immer noch nicht weit genug. Nun muss das neue Reiserecht noch den Bundesrat passieren. Kritiker hoffen, dass dort einige der aktuellen Kritikpunkte noch beseitigt werden.

Was ändert sich im Reiserecht ab 2018?

Ansprüche gegen die Reiseveranstalter, die aus Mängeln resultieren, müssen aktuell noch binnen eines Monats nach dem Ende der Reise geltend gemacht werden. Nach dem neuen Recht wird diese Frist auf zwei Jahre erweitert. Experten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen geben aber jetzt schon den Hinweis, nach dem Urlaubsende bei Mängeln möglichst schnell zu handeln. Sie verweisen dabei auf die Beweispflicht auf Seiten der betroffenen Urlauber. Außerdem sollen bei den Informationsblättern für Reisen Mindeststandards zur besseren Vergleichbarkeit eingeführt werden. Änderungen gibt es außerdem bei der Auslegung des Begriffs Pauschalreise. Hier sollen künftig auch Flüge und Mietwagenangebote hinzugerechnet werden.

Verbraucherschützer kritisieren Regelungen zu Ferienhäusern

Bei den Änderungen im Reiserecht waren ursprünglich auch Verbesserungen der Rechte der Kunden bei der Buchung von Ferienhäusern angedacht. Diese wurden in der verabschiedeten Gesetzesvorlage nicht umgesetzt. Bei einem Konkurs des Ferienhausanbieters werden betroffene Kunden auch künftig keinen Anspruch auf einen Schadenersatz wegen der entgangenen Erholung haben.

An anderer Stelle werden die Rechte der Verbraucher im neuen Reiserecht gegenüber den bisherigen Regelungen sogar eingeschränkt. Das betrifft nach den Angaben des Bundesverbands der Verbraucherzentralen bis zu 95 Prozent der Tagesreisen. Bei einem Konkurs des Anbieters haben die Kunden künftig nicht einmal mehr einen Anspruch auf eine Notfallbetreuung. Zukünftig dürfen Reiseanbieter Preisaufschläge von bis zu acht Prozent erheben, sofern diese bis zu 20 Tage vor Reisebeginn angemeldet werden. Das sind drei Prozent mehr als bisher. Allerdings muss hier der Nachweis erbracht werden, dass die Mehrkosten durch höhere Treibstoffkosten, veränderten Devisenkursen oder Abgabensteigerungen resultieren.

Quelle: n-tv

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