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Medikationsplan – gut für Patienten, Mehraufwand für Ärzte

Dass Ärzte für große Gruppen ihrer Patienten einen Medikationsplan erstellen müssen, steht bereits fest, denn das wurde in den jüngsten Änderungen zum E-Health-Gesetz erfasst. Die neue Regelung tritt ab dem 1. Oktober 2016 in Kraft und umfasst auch die Pflicht der Ärzte zur Beratung der Patienten zu den möglichen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Präparaten. Einen Anspruch darauf haben Patienten, die dauerhaft oder temporär mehr als drei Medikamente parallel einnehmen müssen. Noch ist aber offen, welche Vergütung die Ärzte für diese zusätzliche Leistung erhalten sollen. Darauf konnten sich die Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung noch nicht einigen. Das bestätigte die Vize-Chefin der Bundesvereinigung jetzt in einem Interview mit der Ärztezeitung.

Was muss in einem Medikationsplan erfasst werden?

Das Problem beim Medikationsplan ist, dass die Ärzte darin nicht nur die Präparate erfassen müssen, die sie einem Patienten selbst verordnet haben. Diese Übersicht soll auch die Medikamente enthalten, welche die Patienten von anderen Ärzten verschrieben bekommen haben. Außerdem sind die Ärzte verpflichtet, die Patienten zu fragen, ob sie aus Eigeninitiative freiverkäufliche Medikamente einnehmen. Auch diese sind im Medikationsplan mit zu erfassen. Dabei geht es nicht nur um die Namen und Wirkstoffe, sondern die Dosierung und den Grund der Verordnung muss der Medikationsplan ebenfalls mit enthalten. Im optimalen Fall sollten die Patienten der Medikationsübersicht außerdem Hinweise zur Art der Anwendung entnehmen können.

Warum sind Medikationspläne und Beratungen wichtig?

Immer wieder kommt es zum Auftreten neuer Beschwerden, wenn Medikamente kombiniert werden, die sich gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken oder abschwächen. Ein gutes Beispiel dafür sind Antibiotika, von denen einige Präparate die Wirkung der Pille zur Verhütung von Schwangerschaften beeinträchtigen. Ganze Gruppen von Schmerzmitteln haben Auswirkungen auf den Blutdruck, die bei der Dosierung von Medikamenten zur Regulierung des Blutdrucks beachtet werden müssen. Bisher haben die Apotheken die dazugehörige Beratung übernommen. Doch der Trend geht zur Bestellung im Internet, wo genau diese Beratung nur eingeschränkt möglich ist. Das ist einer der Gründe, warum die Beratungspflicht nun per Gesetz auf die Ärzte verlagert wurde.

Quelle. Ärztezeitung

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