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Das ändert sich ab 01. November 2015

Ab dem 01. November 2015 gibt es wieder einige neue Regelungen, die auch Verbraucher betreffen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Vermieterbescheinigung (wir berichteten). Ziel ist es, die oft vorhandene Nachlässigkeit bei der Ummeldung nach einem Umzug zu verhindern. Ab heute müssen Vermieter ihren Mietern eine Bescheinigung über den Einzug ausstellen. Diese muss bei der Ummeldung vorgelegt werden, meist innerhalb von einer Woche nach dem Umzug. Wer sich nicht fristgemäß ummeldet, riskiert ein Bußgeld. Das droht übrigens auch dem Vermieter, wenn er die Vermieterbescheinigung nicht fristgerecht ausstellt. Bis zu 1.000 Euro sind im Einzelfall möglich.

Elektroschrott-Rücknahme ab 01. November 2015

Zusätzlich tritt heute das neue Gesetz zur Rücknahme von Elektroschrott in Kraft. Defekte Küchengeräte, alte Handys und andere Elektronikgeräte können demnach kostenfrei beim Händler abgegeben werden. Kleingeräte müssen die Händler dabei immer annehmen, auch wenn kein neues Gerät gekauft wird. Anders sieht es bei großen Geräten aus, wo die Rücknahme nur erfolgen muss, wenn ein gleichwertiges Gerät gekauft wird. Ebenfalls soll für die Rückgabe der Elektrogeräte kein Kassenbon mehr notwendig sein.

Jedoch gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten, damit sich die Händler auf die neuen Regelungen einstellen können. Wichtig ist außerdem, dass die kostenfreie Rücknahme der Geräte nur für Händler vorgesehen ist, deren Verkaufsflächen mehr als 400 Quadratmeter betragen. Kleine Fachgeschäfte sind damit nicht zur Rücknahme verpflichtet. Ebenfalls müssen Onlinehändler die Geräte zurücknehmen, das kann wahlweise durch Rücksendung oder Einrichtung einer Sammelstelle in „zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher“ erfolgen.

Mehr Sicherheit beim Bezahlen in Online-Shops

Die neue Richtlinie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zur Bezahlung in Online-Shops soll ab dem 05. November 2015 in Kraft treten. Ziel ist es, die Bezahlung sicherer zu gestalten. Dafür soll eine Zwei-Faktor-Prüfung durchgeführt werden, so dass Betrüger schlechtere Chancen hätten als bei den verbreiteten One-Click-Verfahren. So müssen die Shops die Identität des Nutzers doppelt prüfen, möglich sei dies etwa durch ein Passwort und eine zusätzliche Tan-Nummer.

Allerdings gelten die Regelungen erst ab einem Kaufpreis von 30 Euro. Zudem sind sichere Bezahlmethoden, wie etwa Paypal, von den neuen Hürden ausgenommen. Ebenso wenig ändert sich etwas beim Kauf auf Rechnung, so dass Online-Shopping für den Endverbraucher nicht zwingend komplizierter werden muss.

Quelle: Stern

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