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Freie Farbgestaltung in der Mietwohnung

Gerade dann, wenn man in eine neue Wohnung einzieht, stellt man sich die Frage, wie man diese möglichst nach dem persönlichen Geschmack gestalten kann. Vor allem die Farbgestaltung der Wände spielt dabei eine große Rolle. Soll es Tapete sein, Farbe, Putz oder muss immer nur weiße Tapete an den Wänden vorhanden sein? Generell gilt, wer in die Wohnung einzieht oder darin lebt, kann mit den Wänden fast alles machen, was er will.

Das dürfen Mieter in der Mietwohnung

So dürfen die Mieter ihre Tapeten selbst aussuchen, ebenso wie die Wandfarben. Im Mietvertrag festgelegte farbliche Vorgaben sind unwirksam. Ausnahmen gelten nur, wenn diese individuell vereinbart wurden.

So können die Wände in jedem Zimmer mit einer anderen Farbe gestaltet werden, auch das Bemalen mit Bildern ist grundsätzlich zulässig. Ebenso können Tapetenaufkleber ohne Erlaubnis des Vermieters angebracht werden. Darauf weist jetzt der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Lediglich die Vorgabe, dass die Wände nicht dauerhaft beschädigt werden dürfen, gilt. Das heißt, es dürfen keine aggressiven Farben verwendet werden, die sich in die Wand ätzen.

Beim Auszug aus der Mietwohnung sind neutrale Farben vorgeschrieben

Anders sieht es dagegen aus, wenn der Mieter aus der Wohnung auszieht. In diesem Fall sind neutrale Farben vorgeschrieben. Das gilt selbst dann, wenn dem Mieter rein rechtlich gesehen die Schönheitsreparaturen nicht übertragen werden können. So muss der Mieter seine Wände auch dann neutral streichen, wenn er erst wenige Wochen vorher eine sehr grelle oder düstere Farbe zum Streichen verwendet hat. Sollte der Mieter diese Aufgabe nicht erfüllen, ist er dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig.

Quelle: Focus

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