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Der Punktestand nach den neuen Regelungen

Haben Sie bereits Punkte in Flensburg gesammelt, so werden diese nach folgendem Schema umgerechnet:

  • 1 bis 3 Punkte = 1 Punkt
  • 4 bis 5 Punkte = 2 Punkte
  • 6 bis 7 Punkte = 3 Punkte
  • 8 bis 10 Punkte = 4 Punkte
  • 11 bis 13 Punkte = 5 Punkte
  • 14 bis 15 Punkte = 6 Punkte
  • 16 bis 18 Punkte = 7 Punkte
  • ab 18 Punkte = 8 Punkte

Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Die Punkte in Flensburg können ebenfalls verjähren, wobei jeder einzelne Eintrag auch einzeln verjähren muss. Die Verjährungsfristen hängen dabei von der Anzahl der Punkte ab. Es gilt folgende Regelung:

  • Eintrag mit 1 Punkt – Verjährung nach 2 Jahren
  • Eintrag mit 2 Punkten – Verjährung nach 3 Jahren
  • Einträge mit Punkten für Straftaten – Verjährung nach bis zu zehn Jahren

Wie lassen sich Punkte abbauen?

Ebenfalls können Punkte durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars abgebaut werden. Die Seminare werden nach den Neuerungen jedoch ebenfalls neu gestaltet, so dass andere Inhalte zum Tragen kommen. Zudem steigen die Kosten deutlich an. Generell kann man innerhalb von fünf Jahren jeweils einen Punkt abbauen, sofern das Punktekonto nicht mehr als fünf Punkte aufweist.

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