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Verbraucherschützer klagen gegen Gebühren fürs Bargeldabheben

Die anhaltende Zinsflaute setzt Banken und Sparkassen zunehmend unter Druck. Deshalb lassen sich immer mehr Banken neue Gebühren einfallen. Auch für das Abheben von Bargeld am Automaten verlangen mittlerweile rund 40 Sparkassen und 150 Volksbanken Gebühren, wie aus Recherchen des Finanzportals Biallo hervorgeht.

Verbraucherschützer haben Klage eingereicht

Wie Kay Görner, Finanzmarktwächter der Verbraucherzentrale Sachsen erklärt, habe man bei drei Instituten klare Belege dafür, dass diese ihre Kunden vor Einführung der Gebühren nicht ordnungsgemäß informiert haben. Ein Verfahren, das sich gegen eine Berliner Genossenschaftsbank richtet, ist bereits vor dem Landgericht Halle anhängig.

Die Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden laut Görner mindestens zwei Monate vor Einführung neuer Gebühren oder Preisänderungen über diese informieren. Dabei muss auch eine Information über das mit der Preiserhöhung einhergehende fristlose und kostenfreie Kündigungsrecht erfolgen. Bei den drei Instituten, gegen die die Verbraucherschützer jetzt Klage eingereicht haben, gibt es laut Görner klare Belege für eine Zuwiderhandlung gegen diese Informationspflicht. Bei einem weiteren Geldinstitut sind erste Hinweise auf ein ähnliches Vorgehen zu finden.

Wer muss Gebühren fürs Geldabheben zahlen?

Die Gebühren für das Abheben von Bargeld werden nicht allen Kunden berechnet. Oft sind sie abhängig vom Kontomodell. Bei anderen Banken sind bis zu fünf Bargeldabhebungen monatlich kostenfrei möglich, erst ab der sechsten Abhebung fallen Gebühren an. Das unterscheidet sich je nach Geldinstitut sehr deutlich. Zudem gibt es laut Biallo-Recherchen auch Banken, die schon seit Jahren Gebühren fürs Geldabheben berechnen.

Alternativen für betroffene Bankkunden gibt es wenige. Ein Kontowechsel ist die am häufigsten empfohlene Alternative. Wer aber auf sein bisheriges Konto nicht verzichten will, kann prüfen, ob die Bargeldauszahlung auch im Supermarkt möglich ist. Wird ein bestimmter Einkaufswert erreicht, kann man sich in einigen Supermärkten auch Bargeld auszahlen lassen. Zumindest bisher ist dieser Service oftmals noch kostenfrei.

Fehlende Informationen von Verbraucherschützern kritisiert

Görner zufolge sei es wichtig, dass die Kunden auch direkt am Geldautomaten noch einmal auf die Gebühren hingewiesen werden. Das ist zwar keine Pflicht der Banken, allerdings könnte man ihnen in Einzelfällen dennoch Irreführung des Verbrauchers vorwerfen. Das Preisverzeichnis, zu dessen Veröffentlichung Banken und Sparkassen verpflichtet sind, ist ein Anfang. Allerdings müssen Kunden für die Einsicht oft erst die Filiale aufsuchen. Die entsprechenden Verzeichnisse müssen laut Verbraucherschützern auch online zur Verfügung gestellt werden.

Die Verbraucherschützer kritisieren außerdem die Häufigkeit der Preisänderungen in den letzten Jahren. Natürlich stehen Banken und Sparkassen durch die Zinsflaute unter Druck, doch sie dürfen nicht unbegrenzt an der Preisschraube drehen. Hier fordern die Verbraucherschützer ein Eingreifen des Gesetzgebers.

Quelle: dpa

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