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Unerlaubte Telefonwerbung – was kann ich tun?

Die unerlaubte Telefonwerbung nimmt trotz hoher Bußgelder kein Ende. Alleine im ersten Halbjahr 2017 sind bei der Bundesnetzagentur bereits 26.000 Beschwerden über die unerlaubten Werbeanrufe eingegangen. Im vergangenen Jahr belief sich die Zahl der Beschwerden insgesamt auf 29.300. Die seit 2013 eingeführten, deutlich erhöhten Bußgelder schrecken die Unternehmen offenbar nicht ab. Doch wie können sich Verbraucher wehren?

Wann ist Telefonwerbung erlaubt und wann nicht?

Zunächst einmal muss unterschieden werden, wann Telefonwerbung erlaubt ist und wann nicht. Seit 2009 gilt, dass Werbeanrufe nur dann erfolgen dürfen, wenn der Verbraucher diesen vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung muss laut Gesetz bereits vor dem Anruf vorliegen und darf nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden. Häufig tricksen die Anbieter und geben an, dass die Zustimmung etwa durch die Teilnahme an einem Gewinnspiel erfolgte.

Ebenfalls untersagt ist es, die Rufnummer bei Werbeanrufen zu unterdrücken. Ziel war es, die Anrufe leichter zurückverfolgen zu können. Wenn Unternehmen gegen diese Auflagen verstoßen, müssen sie mit Bußgeldern rechnen, deren Höhe seit 2013 bis zu 300.000 Euro betragen kann. Auch für unerlaubte Werbeanrufe, etwa von Telefoncomputern, können Geldstrafen verhängt werden.

Wie können sich Verbraucher vor Telefonwerbung schützen?

Einen wirklichen Schutz gegen die unerlaubten Werbeanrufe gibt es nicht, sobald die Telefonnummer einmal im Umlauf ist. Deshalb sollten Verbraucher sich im Vorfeld gut überlegen, ob sie ihre Nummer im Telefonbuch veröffentlichen und an wen sie diese weitergeben. Beim Telefonanbieter kann zudem ein Antrag gestellt werden, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer nicht zugestellt werden. Allerdings kann dies dann auch Anrufer betreffen, mit denen man eigentlich in Kontakt bleiben wollte.

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem unerwünschten Werbeanruf, ist die sicherste Möglichkeit, einfach aufzulegen. Wer das Gespräch dagegen nicht abbricht, der sollte den Anrufer offensiv zur Rede stellen. Wichtig ist es, den Namen des Anrufers, der Firma und den Grund des Anrufs in Erfahrung zu bringen. Die angezeigte Telefonnummer sollte notiert werden. Diese Daten können dann an die jeweils zuständige Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur weitergeleitet werden. Außerdem sollte der Verbraucher darauf hinweisen, dass er keine weiteren Anrufe wünscht und die Löschung seiner Daten verlangen.

Unerlaubte Telefonwerbung zieht sich durch alle Branchen

Die Werbeanrufe werden häufig von Telefon- und Internetdienstleistern durchgeführt, aber auch von Energieversorgern, Banken, Zeitschriftenverlagen und Versicherungen. Damit zieht sich die unerlaubte Telefonwerbung durch fast alle Branchen. Ziel ist es, die eigenen Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen. Auch Glücksspiel-Abos werden oft telefonisch angepriesen.

Die große Gefahr bei der Telefonwerbung besteht darin, dass Verbraucher regelrecht überrumpelt werden. Sie haben kaum Gelegenheit, über das Für und Wider einer Bestellung nachzudenken. Eine nachträgliche, schriftliche Bestätigung ist laut Gesetz nur bei Gewinnspielen notwendig.

Allerdings haben Verbraucher bei ungewollt am Telefon abgeschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen können sie den Vertrag per E-Mail, Fax oder Brief widerrufen. Entsprechende Musterbriefe stehen bei den Verbraucherzentralen online zur Verfügung. Mit diesen können auch unberechtigte Forderungen abgewehrt werden.

Quelle: AFP

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