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Trip ins Disneyland Paris geplant? – Das müssen Sie jetzt wissen

Eiffel tower, Paris. France

Wer spontan einen Ferienausflug ins Disneyland Paris machen möchte, muss damit rechnen, am Eingang abgewiesen zu werden. Ursache sind die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19.

Am 15. Juli 2020 haben die Betreiber damit begonnen, das Disneyland Paris schrittweise wieder zu öffnen. Von Normalbetrieb kann aber noch keine Rede sein. Deshalb sollten Sie sich als potentieller Besucher über die derzeit geltenden Sonderregelungen informieren. Sie gelten nach dem aktuellen Wissensstand vorerst bis Ende Oktober 2020. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengetragen.

Wer braucht eine Registrierung vor dem Besuch im Disneyland Paris?

Eine gute Nachricht gibt es für Urlauber, die das Komplettpaket aus Hotelübernachtung und Parkbesuch gebucht haben. Sie benötigen keine Terminreservierung für den Besuch des Erlebnisparks. Allerdings gilt das nur für Buchungen, die bei Disney direkt erfolgt sind. Bei Buchungen über Drittanbieter wird der Zugang zum Disneyland Paris unterschiedlich gehandhabt. Ebenfalls keine zusätzliche Registrierung brauchen Besucher, die termingebundene Tickets für einzelne Tage gekauft haben. Bei Inhabern von Jahreskarten kommt es auf den Termin des Kaufs an. Alle ab dem 15. Juli 2020 erworbenen Jahreskarten ziehen aktuell einen Zwang zur Registrierung und Reservierung eines Besuchstermins nach sich.

Wer seine Jahreskarte vor diesem Termin gekauft hat, kann auch ohne Registrierung „auf gut Glück“ zum Erlebnispark fahren. Allerdings besteht hier das Risiko, abgewiesen zu werden, wenn die maximale Zahl gleichzeitiger Besucher bereits erreicht wurde. Das gilt auch bei einer separaten Buchung der Hotelübernachtung und der Parktickets, wenn auf den Parktickets kein konkretes Datum vermerkt ist. Eine Terminreservierung ist deshalb dringend zu empfehlen. Möglich ist die Registrierung über ein vorhandenes oder kostenlos neu erstelltes Disney-Konto. Nach der erfolgreichen Reservierung des Besuchstermins erhalten die Kunden eine Bestätigung per Mail. Diese Bestätigungsmail ist am Besuchstag entweder in gedruckter oder digitaler Form zusammen mit dem Ticket vorzulegen.

Welche Corona-Regeln gelten im Disneyland Paris?

Im Erlebnispark gilt eine generelle Maskenpflicht. Sie greift bei allen Besuchern ab einem Alter von 11 Jahren. Hier ist ein Punkt besonders wissenswert. Die Betreiber des Freizeitparks akzeptieren bei den Eingangskontrollen keine Schals oder Tücher als Alternative zur Maske, sondern sie schreiben in den AGB derzeit wörtlich eine „Schutzmaske für medizinische Zwecke“ vor. Das gilt nicht nur für die Attraktionen, sondern auch in den zum Freizeitpark gehörenden Hotels wurden eine Maskenpflicht etabliert. In den Anlagen wurden vor der Wiedereröffnung mehr als 2.000 Stationen zur Händedesinfektion installiert. Außerdem müssen sich die Besucher auf veränderte Bedingungen in den Wartezonen an den einzelnen Attraktionen einstellen. Zusätzlich wurde ein Gesundheitsscreening eingeführt. Zwar erfolgt es nach den offiziellen Hinweisen freiwillig, gleichzeitig betonen die Parkbetreiber jedoch, dass ohne die Bestätigung, keine COVID-19-Symptome zu haben, kein Besuch des Erlebnisparks möglich ist. Eltern mit Kindern sollten wissen, dass die Kinderspielplätze im Park momentan gesperrt sind und nur berührungsfreie Interaktionen mit den Disney-Charakteren im Freizeitpark erlaubt werden.

Quelle: Disneyland Paris

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