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Ist die Verfassung verfassungskonform?

Mit dieser Frage soll sich nach dem Willen der Linken das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Grund dafür: Im Grundgesetz steht geschrieben, dass eine Opposition erst gegen Bundesgesetze klagen kann, wenn mindestens 25 Prozent der Abgeordneten ihre Zustimmung geben. Alternativ kann die Klage auch durch eine Landesregierung unterstützt werden. Grundsätzlich besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass Einzelpersonen klagen können, doch führt der Weg dann über alle Instanzen und kann Jahre dauern.

Die so genannte „Normenkontrollklage“ in Karlsruhe kann also durch die sehr kleine Opposition (Regierung aus CDU und SPD stellt 80 Prozent der Abgeordneten) nicht eingereicht werden, weil die Stimmen der Abgeordneten dazu fehlen. Auch eine Landesregierung wird sich hier kaum einsetzen lassen, da in allen deutschen Landesregierungen wenigstens eine der beiden großen Parteien vertreten ist.

Was wollen die Linken?

Die Linken haben eine fast 100 Seiten umfassende Klageschrift erstellt. In dieser fordert sie, dass die „Gesamtheit der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen“, sprich die Opposition, ein „Normenkontrollverfahren“ erzwingen kann – unabhängig davon, wie viele Abgeordnete sie stellt. Diese Formulierung soll nach dem Willen der Linken ins Grundgesetz aufgenommen werden, womit sich gleich das nächste Problem ergibt.

Um eine Änderung des Grundgesetzes durchzusetzen, muss eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag dieser Änderung zustimmen. SPD und Union müssten sich also ebenfalls für diese Änderung stark machen, was sehr unwahrscheinlich sein dürfte. Im Grunde genommen will die Linke mit ihrer Klage gegen die deutsche Verfassung selbst klagen. Da stellt sich die Frage, ob eine Verfassung überhaupt verfassungswidrig sein kann und ob ein Gericht die Regierung dazu zwingen kann, die Verfassung zu ändern.

Was würde nach einer Verfassungsänderung passieren?

Bisher ist allerdings unklar, ob das Verfassungsgericht die Klage überhaupt annimmt, geschweige denn, wann mit einem Ergebnis zu rechnen wäre. Die Linke dagegen ist sich einig darüber, dass sie, falls sie mit ihrer Klage durchkommen würde, zunächst die Mütterrente überprüfen lassen wolle. Die Ungleichbehandlung zwischen Ost und West stößt der Partei sauer auf. Auch die Ausnahmeregelungen zum Mindestlohn, etwa für Langzeitarbeitslose, würde die Linke gerne auf den Prüfstand stellen lassen.

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