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In Deutschland gibt es viele überbelegte Wohnungen

Statistic Graphs

Deutschland weist eine hohe Überbelegungsquote für Wohnraum auf. Einige Bevölkerungsgruppen sind besonders stark betroffen.

Neue Daten des Statistischen Bundesamts für die Überbelegungsquote für Wohnungen in Deutschland zeichnen ein erschreckendes Bild. Jeder zehnte Mensch in Deutschland muss sich im Alltag mit überdurchschnittlich beengten Wohnraumverhältnissen arrangieren. Betroffen von der Überbelegung waren deutschlandweit zum Jahresende 2021 rund 8,6 Millionen Menschen. Das entspricht 10,5 Prozent der gesamten Bevölkerung. Das geht aus den Daten der EU-SILC-Befragung 2021 hervor.

Bei Überbelegung deutliche Unterschiede zwischen Bevölkerungsgruppen

Den mit Abstand größten Anteil stellen Familien mit drei oder mehr Kindern. Mit 30,7 Prozent lebt ein knappes Drittel dieser Familien in überbelegten Wohnungen. Ebenfalls sehr stark von den beengten Wohnverhältnissen betroffen sind alleinerziehende Elternteile mit Kindern. Sie müssen sich derzeit in 28,4 Prozent aller Fälle mit zu wenig Wohnraum abfinden. Außerdem haben in Deutschland knapp 12 Prozent aller Singles nicht genug Wohnraum zur Verfügung. Hier ist allerdings wissenswert, dass nach den Vorgaben der EU-SILC-Studie eine Singlewohnung nur dann als angemessen gilt, wenn es jeweils einen separaten Wohn- und Schlafraum gibt. Am günstigsten fiel die Bilanz bei Haushalten mit zwei Erwachsenen ohne Kinder aus. Nur etwa 2,7 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe leben in überbelegten Wohnräumen.

Überbelegung ist auch nach Alter und Region unterschiedlich

Ein Punkt der Statistik zur Überbelegung von Wohnräumen wundert nicht. In den Städten wohnen rund 15,5 Prozent aller Menschen auf einer zu geringen Wohnfläche oder in zu wenigen Zimmern. In Kleinstädten und Vorstadtkommunen liegt dieser Anteil mit 8,6 Prozent deutlich niedriger. Am geringsten fällt die Überbelegungsquote mit 4,9 Prozent in ländlichen Regionen aus.
Menschen im Alter ab 65 Jahre haben zu 97 Prozent eine angemessen große Wohnung zur Verfügung. Ganz anders ist die Lage bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre. Dort ist ein Anteil von fast 18 Prozent von der Überbelegung betroffen.

Was zählt die EU-SILC-Statistik als überbelegte Wohnung?

Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn ein Single kein getrenntes Wohn- und Schlafzimmer zur Verfügung hat. Geschwister zwischen 12 und 17 Jahren haben Anspruch auf ein eigenes Zimmer, wenn sie ein unterschiedliches Geschlecht haben. Ansonsten darf ein Kinderzimmer maximal zwei Kinder gleichen Geschlechts beherbergen. Jugendlichen ab 18 Jahren steht grundsätzlich ein eigenes Zimmer zu. Außerdem muss ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung stehen. Das gilt sowohl für Familien als auch Wohngemeinschaften.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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