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Hessen – was ändert sich bei der Grundsteuer 2025?

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Ab dem kommenden Jahr kommt bundesweit eine neue Berechnung bei der Steuer auf Grundstücke zum Tragen. In Hessen wird der Rückwärtsgang empfohlen.

Die Besitzer von mehr als 2,8 Millionen Grundstücken in Hessen mussten Anträge abgeben, um die Reform der Grundsteuer zu unterstützen. Die meisten Bescheide der Finanzämter sind mittlerweile versandt worden und zeigen vor allem eines: Es könnte für den Eigenheimbesitzer und indirekt auch für den Mieter deutlich teurer werden als bisher.

Neubewertung von Flächen entspricht oft Höherbewertung

Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht angeordnet hat, die Flächen neu zu bewerten. Die bisherige Bewertung galt als nicht mehr zeitgemäß. In vielen Fällen wurde aus der Neubewertung eine Höherbewertung. Allerdings entscheiden am Ende die Kommunen über die so genannten Hebesätze und damit auch über die Höhe der Steuerzahlung.

Hessens Finanzminister Alexander Lorz von der CDU hat vor diesem Hintergrund am Donnerstag eine Liste mit Empfehlungen vorgelegt. Neun von zehn Kommunen sollen laut der Empfehlungen ihren Hebesatz senken. Lediglich 72 von 421 Kommunen empfiehlt Lorz eine Anhebung des Hebesatzes. Fünf Kommunen sollten bei den bisherigen Hebesätzen bleiben.

Bund und Länder haben den Bürgerinnen und Bürgern eine Einkommensneutralität zugesichert. Das heißt, dass die Hebesätze soweit abgesenkt oder erhöht werden müssen, dass die Kommunen unterm Strich nicht mehr oder weniger Geld aus diesem Haushaltsposten erhalten.

Finanzminister kann nur empfehlen

Kritiker befürchten, dass viele Kommunen einen Mitnahmeeffekt wittern und durch eine Anhebung der Hebesätze auch ihre Einnahmen aus der Grundsteuer erhöhen wollen. Lorz betonte vor diesem Hintergrund, dass er nur Empfehlungen aussprechen könne. Entschieden wird über die Hebesätze in den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Kommunen verpflichtet sind, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.

Allerdings wissen die Grundbesitzer auch erst dann, wenn die Hebesätze feststehen, wie viel Grundsteuer sie tatsächlich bezahlen müssen. Bei vermieteten Immobilien darf die Grundsteuer übrigens auf den Mieter umgelegt werden, so dass er ebenfalls von der Grundsteuerreform betroffen ist. Der frühere hessische Finanzminister Michael Boddenberg von der CDU erklärte, dass Hessen bei der Berechnung der Grundstückswerte vom bundesweiten Modell abgewichen ist. Dieses war dem Bundesland zu kompliziert, so dass man sich bewusst für eine „schlanke Ausgestaltung“ entschieden hat.

Quelle: dpa

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