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Gewalt an Schulen: Zahlen zeichnen ein erschreckendes Bild

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Wie kann man der Gewalt an Schulen vorbeugen und wer ist in Deutschland dafür zuständig? Eine Anfrage von Bundestagsabgeordneten liefert einige Antworten.

Abgeordnete der AfD-Fraktion im Bundestag wollten in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zahlreiche Daten rund um die Gewalt an Schulen in Erfahrung bringen. Die inzwischen vorliegende Antwort der Bundesregierung fiel angesichts des vorgelegten Fragenkatalogs sehr kurz aus. Der Grund dafür ist einfach. Für den Schulbetrieb sind in Deutschland die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Trotzdem gibt es ein vom Bund mitfinanziertes Präventionsprojekt ProPK (Programm Polizeiliche Kriminalprävention). Bereits im Jahr 2002 wurden Bund-Länder-Projektgruppen ins Leben gerufen. Allerdings zeigen aktuelle Nachrichten und offizielle statistische Daten aus anderen Quellen, dass die Bemühungen um die Vermeidung von Gewalt in Schulen deutlich verstärkt werden müssen.

Statistik der DGUV zur Gewalt an Schulen ist erschreckend

Verlässliche Zahlen zu den Folgen von Gewalt an Schulen liefert die Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Danach gab es im Jahr 2021 bundesweit 32.864 gewaltbedingte Verletzungen von Schülerinnen und Schülern. Der Rückgang um 13,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr täuscht, denn hier müssen auch die durch Coronaschutzmaßnahmen bedingten Einschränkungen berücksichtigt werden. Zudem geben diese Zahlen nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs wieder, denn von der DGUV werden nur die meldepflichtigen Fälle erfasst. Dabei handelt es sich um Verletzungen, bei denen eine ärztliche Behandlung erforderlich ist. Kleinere Blessuren, die mit Hausmitteln behandelt werden können, sind in diesen Fallzahlen nicht enthalten. Erschreckend ist die Tatsache, dass nach den Angaben der DGUV bei 94,6 Prozent dieser meldepflichtigen Fälle die zugrundeliegenden Gewaltaktionen unmittelbar im Schulbetrieb stattfinden. Die restlichen 5,4 Prozent der Auseinandersetzungen mit meldepflichtigen Verletzungen ereignen sich auf dem Schulweg. Den größten Anteil machen dabei verletzte Schüler/-innen in der Altersgruppe 10 bis 13 Jahre aus. Die meiste Gewalt in Schulen mit meldepflichtigen Folgen gibt es in den Pausen. Auf dem zweiten Negativrang landen gewaltsame Auseinandersetzungen im Sportunterricht sowie im Freizeitsport in den Schulen.

Lehrer/-innen sind ebenfalls Gewalt in Schulen ausgesetzt

Verlässliche Daten zu diesem Sachverhalt liefert eine Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2020. Danach gaben rund zwei Drittel der befragten Schulleitungen an, Fälle von Attacken auf Lehrer/-innen erlebt zu haben. Dabei machten Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen mit 61 Prozent den größten Anteil aus. 34 Prozent der Schulleitungen bestätigten Fälle von körperlichen Attacken auf Lehrkräfte. In 32 Prozent der Schulen spielten Aspekte der Internetkriminalität bei den Übergriffen auf Lehrkräfte eine Rolle.
Nach den Forsa-Erhebungen gibt es signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Schulformen. Die Zahl der körperlichen Attacken auf Lehrer/-innen ist in den Gymnasien mit 7 Prozent am niedrigsten und mit 40 Prozent in Grundschulen am höchsten. Bei direkten Beleidigungen und Bedrohungen sowie Mobbing landen mit 73 Prozent die Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen auf dem negativen Spitzenplatz. Sie halten mit 52 Prozent auch den ersten Rang bei der Nutzung des Internets für Diffamierungen, Bedrohungen und Nötigungen der Lehrkräfte. Gymnasien landen mit 46 Prozent auf dem zweiten Negativrang.

Was wird in Deutschland aktuell gegen Gewalt in Schulen getan?

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine Handreichung der Polizei, die sich unter dem Titel „Herausforderung Gewalt“ an Lehrkräfte richtet. Sie klärt über die verschiedenen Formen von Gewalt unter Schüler/-innen sowie gegen Lehrkräfte auf und benennt die einzelnen Paragrafen des Strafgesetzbuchs, die für Anzeigen verwendet werden können. Zudem werden die Lehrkräfte über die Anwendung des Paragrafen 13 des Strafgesetzbuchs informiert. Er beschäftigt sich mit der Begehung von Straftaten durch Unterlassen und spielt im Alltag der Lehrkräfte im Zusammenhang mit ihrer „Garantenpflicht“ eine wichtige Rolle. Danach sind Lehrer/-innen dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht Gefahren zu erkennen und abzuwenden. Allerdings trauen sich viele Lehrkräfte nicht, beispielsweise zur Beendigung von Prügeleien selbst handgreiflich zu werden, weil sie Angst haben, selbst Anzeigen wegen Körperverletzung zu bekommen. Deshalb ist die Aufklärung über ihre Rechte zur Notwehr und ihrer Pflichten zur Nothilfe ein unverzichtbarer Bestandteil der Gewaltprävention.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/5939, Forsa, DGUV, Handreichung Polizei

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