Bereits im Februar 2018 hatte sich das Bundesverwaltungsgericht mit der
Wie geht es im Verfahren DUH vs. Stuttgart weiter?
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts war die Landesregierung Baden-Württemberg vom Verwaltungsgericht Stuttgart dazu verurteilt worden, einen neuen Plan zur Sicherung der Luftqualität vorzulegen. Als Termin wurde der 31. August 2018 festgesetzt. Diesen Termin hielt die Landesregierung ein, allerdings reichen der Deutschen Umwelthilfe die Inhalte nicht aus. Der Streitpunkt sind vor allem Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5, die ab 2019 auf dem Stadtgebiet von Stuttgart greifen sollen. Sie wurden entgegen aller Versprechungen der Landesregierung nicht in den Lufreinhalteplan aufgenommen. Nun hat die Deutsche Umwelthilfe beim Verwaltungsgericht Stuttgart beantragt, das im Urteil vom Juli 2018 angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesregierung Baden-Württemberg zu verhängen.
Welche Statements gab die Deutsche Umwelthilfe dazu ab?
Der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch verwies in seinem Statement vor allem auf die Diskrepanz zwischen den Inhalten des neuen Plans zur Luftsauberkeit und den Versprechen, die Winfried Kretzschmann (Ministerpräsident Baden-Württemberg) zu Jahresbeginn 2017 abgegeben hatte. Nach Meinung der Deutschen Umwelthilfe hat sich die Landesregierung den Forderungen der Automobilhersteller gebeugt, die Fahrverbote für Dieselautos mit der Abgasnorm Euro 5 um jeden Preis verhindern wollen. Nun hofft die Deutsche Umwelthilfe auf ein demnächst zu erwartendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Darin geht es darum, ob und unter welchen Voraussetzungen im Zivilrecht eine Zwangshaft bei hochrangigen Politikern zur Umsetzung gesetzlicher Vorschriften verhängt werden kann. Diese Frage wurde dem Europäischen Gerichtshof im August 2018 vom Verwaltungsgericht Bayern vorgelegt.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe
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