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Deutsche Umwelthilfe fordert Deckelung von Prozesskosten

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Immense Prozesskosten könnten die Arbeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gefährden. Deshalb fordert die DUH eine Deckelung der Prozesskosten.

Viele Maßnahmen zum Umweltschutz und Klimaschutz wurden nur deshalb etabliert, weil zuvor Umwelt- und Klimaschutzorganisationen vor deutschen oder europäischen Gerichten geklagt hatten. Doch die Kosten solcher Verfahren werden von den beklagten Unternehmen und Institutionen oftmals vorsätzlich in die Höhe getrieben. Dadurch besteht die Gefahr, dass die auf Spenden angewiesenen Klima- und Umweltschutzorganisationen die Verfahren in Zukunft nicht mehr finanzieren können. Deshalb ist die Deckelung der Prozesskosten für Klagen von Umweltverbänden Gegenstand einer Beschwerde, die von der Deutschen Umwelthilfe (kurz DUH) beim ACCC (einer Organisation der Vereinten Nationen) eingereicht wurde.

Worauf beruft sich die DUH bei der Beschwerde gegen die hohen Prozesskosten?

Die rechtliche Basis der Beschwerde ist die sogenannte Aarhus-Konvention aus dem Jahr 1998. Sie regelt unter anderem den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Im Artikel 9 des internationalen Vertrags räumt jedermann das Recht ein, bei Verstößen gegen geltendes Umweltrecht mit entsprechenden Klagen die Gerichte anzurufen. Die Konvention wurde bisher von 47 Staaten unterzeichnet. Dazu gehören neben Deutschland auch alle anderen Staaten der Europäischen Union. Die DUH sieht ihre daraus resultierenden Rechte dadurch eingeschränkt, dass finanzstarke Unternehmen alle Wege nutzen, um die Klagen durch eine gezielte Erhöhung des Prozesskostenrisikos zu verhindern. Genau dagegen richtet sich die von der DUH beim Aarhus Convention Compliance Committee (kurz ACCC) eingereichte Beschwerde.

Vergangenheit beweist das immense Prozesskostenrisiko der Umweltschützer

Vor allem der Umgang mit Gutachten wirkt sich auf die Höhe der Kostenrisiken aus. Im Falle des Unterliegens im Prozess muss der Verlierer auch die Kosten der gegnerischen Gutachten tragen. Das hatten sich in der Vergangenheit beispielsweise die Automobilhersteller nutzbar machen wollen, die in den Dieselskandal verwickelt waren. Die DUH beruft sich in ihrer Beschwerde auf ein Verfahren, in dem die Gegenseite im Frühjahr 2024 in einem Schreiben gefordert hatte, das Verfahren bis zu einem anderen Urteil in ähnlicher Sache auszusetzen. Er begründete das damit, dass allein für Gutachten für alle betroffenen Fahrzeugtypen Kosten von bis zu 100 Millionen Euro anfallen könnten. Das wäre bei einer Erstattungspflicht eine existenzvernichtende Summe für die Deutsche Umwelthilfe. Sie sieht darin den Versuch der Automobilindustrie, Umwelt- und Klimaschutzklagen allein über die potenziell drohenden Kosten zu verhindern. Das stellt einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Aarhus-Konvention dar.

Quelle: DUH

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