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18 Katzen sind zu viel – Urteil 71 C 1264/15

ParagrafenzeichenDas Augsburger Amtsgericht musste entscheiden, wie viele Katzen in einer Mietwohnung erlaubt sind. In dem Urteil 71 C 1264/15 kamen die Richter zu dem Schluss, dass 18 Katzen in einer 100 Quadratmeter großen Mietwohnung einfach zu viel seien. Daher sei eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters rechtens. Das Urteil vom 31.07.2015 ist nun rechtskräftig, da die Berufung der Mieter erfolglos blieb.

Eine Katze erlaubte der Vermieter

Im besagten Fall ging es um Mieter, die eine Wohnung im dritten Stock bezogen. Beim Einzug vor vier Jahren erlaubte der Vermieter die Haltung einer Katze. Allerdings lebten in der Wohnung deutlich mehr Katzen und es kam zu Beschwerden seitens der Nachbarn, so der Vermieter. Insbesondere der Gestank, der sich auch im Treppenhaus verbreitet habe, stieß den anderen Mietern im Mehrfamilienhaus sauer auf.

Die Mieter sahen das natürlich anders, gaben an, dass es auf keinen Fall wegen der Katzen stinke. Zudem halte man nur sieben erwachsene Katzen. Die restlichen elf Katzen seien erst wenige Wochen alt.

Gericht stellt sich auf Vermieterseite

Die Argumente der Mieter ließen die Richter am Augsburger Amtsgericht allerdings nicht gelten. Selbst die sieben erwachsenen Katzen seien eine Pflichtverletzung der Mieter, da ihnen nur die Haltung einer Katze gestattet wurde. Daher komme es auch nicht auf die tatsächliche Geruchsbelästigung durch die Tiere an. Der Vermieter müsse die durch die exorbitante Katzenhaltung verursachte Pflichtverletzung nicht hinnehmen, die fristlose Kündigung der Mietwohnung sei gerechtfertigt.

Quelle: Spiegel

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