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Heftige Kritik an geplantem Tarifeinheitsgesetz

Die Bundesregierung plant die Einführung des Tarifeinheitsgesetzes, über das am Donnerstag im Plenum erstmals beraten werden soll. Schon vorab hagelt es heftige Kritik seitens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gegen das Tarifeinheitsgesetz. Grund dafür: Es wird befürchtet, dass dieses Gesetz mit dem Grundgesetz kollidiert. Es handele sich bei diesem Gesetz um einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit, weshalb die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht von der Hand zu weisen sind.

Auch der Beamtenbund (dbb) und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund sind gegen das neue Gesetz und haben bereits angedroht, dieses notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen zu wollen. In dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages heißt es, dass grundsätzlich zwar Eingriffe in Grundrechte möglich sind, allerdings müsste es dafür auch eine ausreichende Rechtfertigung geben. Diese wird von den Anhängern des Tarifeinheitsgesetzes als gegeben betrachtet. Sie geben Gründe wie die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie an, aber auch die Zunahme der Arbeitskämpfe in den letzten Wochen und Monaten. Das lässt der Wissenschaftliche Dienst nicht gelten, ebenso wie die Rechtfertigung, dass der Betriebsfrieden gewahrt werden sollte.

Was sind die Grundideen des Tarifeinheitsgesetzes?

Die Regierung hat klare Grundideen rund um das Tarifeinheitsgesetz festgelegt. So soll in Betrieben, in denen mehrere Tarifverträge für die gleichen Beschäftigungsgruppen gelten künftig der Vertrag gelten, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern abgeschlossen wurde. Dadurch erhofft man sich, mehr Ruhe in Wirtschaft und Gewerkschaften zu bringen.

Insbesondere die Macht der kleineren Gewerkschaften soll damit minimiert werden. Jüngster Fall ist die Lokführergewerkschaft GdL, die derzeit mit immer neuen Streiks für Aufruhr bei der Bahn sorgt. Genau diese Einschränkung der Macht der kleinen Gewerkschaften verstößt laut Urteil des Wissenschaftlichen Dienstes aber gegen Artikel 9 des Grundgesetzes.

Arbeitgeberverbände für Tarifeinheitsgesetz

Arbeitgeberverbände sehen den Sachverhalt freilich anders. So erklärte Reinhard Gröhner, der Hauptgeschäftsführer beim Arbeitgeberverband BDA, dass es sich nicht um einen Eingriff in ein Grundrecht handele, sondern lediglich die Ausgestaltung des Grundrechtes mit dem Tarifeinheitsgesetz erfolgen soll. Gerade wenn zwei Gewerkschaften für die gleichen Beschäftigtengruppen eintreten, müsse schließlich Klarheit herrschen, welcher Tarifvertrag gelte.

Ingo Kramer, Präsident beim BDA, erklärte weiter, dass die aktuellen Tarifabschlüsse in der Metall- und Elektroindustrie sowie die Verhandlungen in der Chemiebranche zeigten, dass die Tarifpartner sich korrekt verhalten. Man dürfe durch das Tarifeinheitsgesetz eine mögliche Konfliktlösung nicht einfach in Gefahr bringen, indem kleine Gewerkschaften immer neue Forderungen stellten und den Abschluss so verhinderten.

Proteste der Gewerkschaften gegen Tarifeinheitsgesetz

Die Gewerkschaften, wie der dbb und dessen betroffene Mitgliedsgewerkschaften, wollen ab Montag gegen den Gesetzentwurf protestieren. Insbesondere vor den Parteizentralen von CDU und SPD sollen bis zum Donnerstag, wenn das Tarifeinheitsgesetz erstmals beraten wird, Mahnwachen abgehalten werden.

Quelle: Stern

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