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Ethikrat will Sex unter Geschwistern aus dem Strafrecht nehmen

ParagrafenzeichenIm deutschen Strafrecht wird derzeit der Sex unter Geschwistern noch unter Strafe gestellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob er gegen den Willen eines Beteiligten oder einvernehmlich ausgeführt wird. Das möchte der deutsche Ethikrat ändern, obwohl die Rechtmäßigkeit dieser Paragrafen erst im Jahr 2012 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt worden war. Die vom Ethikrat geforderten Änderungen beziehen sich ausschließlich auf einvernehmlichen Sex.

Warum hält der Ethikrat die Gesetzesänderungen für notwendig?

In der Begründung gibt der Ethikrat an, dass es nur sehr wenige Fälle von sexuellen Handlungen unter Vollgeschwistern in den hoch entwickelten Industriestaaten gäbe. Die überwiegende Mehrheit der Verurteilungen bezieht sich auf Menschen, die sich zur Gruppe der Halbgeschwister zählen. Dort kommt hinzu, dass die Halbgeschwister nicht in einem Haushalt aufgewachsen seien, sondern erst im Erwachsenenalter aufeinander getroffen sind. Die Liebe unter Halbgeschwistern hält der Ethikrat nicht für eine strafbare Handlung, sondern sieht darin lediglich eine Verletzung gesellschaftlicher Tabus. Hier dürfe keine Einschränkung der Handlungs- und Entscheidungsfreiheit mündiger Bürger über das Strafrecht vorgenommen werden, lautet das offizielle Statement des Ethikrats. Selbst die Zeugung von Kindern durch Halbgeschwister dürfe danach kein Bestandteil des Strafrechts sein.

Empfehlungen des Ethikrats sollen kein Freibrief werden

Natürlich möchten die Experten des Ethikrats nicht, dass sämtliche Regelungen des Strafrechts zu sexuellen Handlungen unter Blutsverwandten entfallen. Die Strafbarkeit der Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen soll in vollem Umfang erhalten bleiben. Insbesondere betrifft das die Strafen für den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Sämtliche Formen der Erzwingung sexueller Handlungen durch Nötigung oder Vergewaltigung sollen nach Meinung des Ethikrates auch künftig mit harten Strafen gehandet werden.

Welche Kritiken muss der Ethikrat für seine Haltung einstecken?

Kritik an der Meinung des Ethikrats gibt es vor allem aus den Reihen der CDU. Elisabeth Winlemeier-Becker ist eine der Sprecherinnen der CDU-Bundestagsfraktion. Sie sieht durch einen Wegfall der Strafbarkeit des Inzests unter Halbgeschwistern und Vollgeschwistern ein „falsches Signal“, was dem von der Bundesregierung angestrebten Schutz der kindlichen Entwicklung widersprechen würde. Fälle von Geschwisterinzest kämen ihrer Meinung nach durchweg nur im Zusammenhang mit Abhängigkeiten und belasteten Familienverhältnissen einher.

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