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Wie hat sich die Bundesregierung zu den Gesetzen rund um Nutzhanf positioniert?
Eigentlich hatte die Bundesregierung unter Olaf Scholz eine Änderung des Konsumcannabisgesetzes geplant. Sie sollte unter dem Kurztitel „Nutzhanfliberalisierung“ für Erleichterungen genau in den genannten Branchen sorgen. Allerdings trat sie nicht in Kraft, sodass aktuell eine Änderung über eine Novellierung nicht möglich ist. Zudem gibt die Bundesregierung von Friedrich Merz ergänzend an, dass derzeit „die Meinungsbildung zum Thema Nutzhanf noch nicht abgeschlossen“ ist. Nach den momentanen Auffassungen reichen die Bestimmungen im Paragrafen 1 Absatz 9 des Konsumcannabisgesetzes völlig aus, um den genannten Branchen beim Anbau und der Verwendung von Nutzhanf ausreichenden Spielraum zu bieten.
THC-Gehalt ist der bedeutendste Streitpunkt
Die Fragesteller verweisen darauf, dass im Umgang mit Nutzhanf in einigen Ländern der Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (kurz THC) in jüngster Zeit angehoben wurde. Als Beispiele führen sie die Schweiz (THC-Grenzwert 1 Prozent) und Italien (THC-Grenzwert 0,6 Prozent) an. Die deutsche Gesetzgebung hält jedoch an einem Grenzwert von 0,3 Prozent fest. Daraus resultiert ein Risiko für die Anbaubetriebe, denn der tatsächliche THC-Wert der Hanfpflanze ist unmittelbar von den Wetterbedingungen abhängig. Je mehr und intensiver die Sonneneinstrahlung ist, desto höher fällt auch der tatsächliche THC-Gehalt aus. Als Begründung verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf den EU-Katalog der erlaubten Sorten und gibt ergänzend an, dass eine Lockerung des THC-Grenzwerts mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Verbraucherschaft kritisch wäre. Stattdessen will die Bundesregierung die Züchtung neuer Sorten mit niedrigeren THC-Gehalten (beispielsweise für Dämmstoffe der Bauindustrie) mit Zuschüssen fördern.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 21/1188
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