Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Nachholbedarf bei der technischen Ausstattung von Bahnübergängen

Die technische Ausstattung von Bahnübergängen in zwei Bundesländern war Inhalt einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. In der Antwort der Bundesregierung zeigt sich erheblicher Investitionsbedarf.

Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass an 255 Stellen allein in Baden-Württemberg jegliche technische Ausstattung von Bahnübergängen fehlt. In dieser Zahl sind lediglich die Übergänge erfasst, die unter den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn fallen. Bahnübergänge an Streckenführungen von nicht bundeseigenen Eisenbahngesellschaften sind darin nicht enthalten.

Technische Ausstattung von Bahnübergängen ist vielfach veraltet

Von den 1329 Bahnübergängen an DB-Strecken in Baden-Württemberg arbeiten 65 mit einer rein mechanischen Sicherung. An 716 Bahnübergängen kommt die inzwischen veraltete Relaistechnik zum Einsatz. An 22 Übergängen stammt die verwendete Technik aus der Zeit vor dem Jahr 1960. Lediglich an 293 Kreuzungen von Straßen und Schienenwegen im südwestlichsten Bundesland steht moderne Computertechnik zur Steuerung der Öffnungs- und Schließzeiten zur Verfügung. Dadurch gibt es in der Praxis gleich zwei Probleme. Einerseits ist die Gefahr von Unfällen an den 255 überhaupt nicht gesicherten Bahnübergängen extrem hoch. Beim Einsatz veralteter Technik sind die Schließzeiten deutlich länger als an Bahnübergängen mit moderner Computertechnik. Dort drohen vor allem bei vielbefahrenen Straßen regelmäßige Staus.

Wie können Bahnübergänge technisch gesichert werden?

An den rund 16400 Bahnübergängen im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn kommen unterschiedliche Varianten der Sicherung zum Einsatz. Im einfachsten Fall erfolgt eine Beschilderung mit Verkehrszeichen nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Dazu gehören ein Hinweisschild (Zeichen Z151), drei Streifenbaken und ein Andreaskreuz (Zeichen 201). Übergänge, die lediglich eine solche Beschilderung aufweisen, zählen zur Gruppe der technisch nicht gesicherten Bahnübergänge. Als ergänzende technische Elemente stehen derzeit Lichtsignalanlagen sowie Halbschranken und Vollschranken zur Auswahl. Bei hochwertig gesicherten Übergängen werden diese Elemente miteinander kombiniert. Eine besondere Sparte stellen die sogenannten Anrufschranken dar. Im Gegensatz zu den automatischen Schranken bleiben sie dauerhaft geschlossen. Sie werden nur nach einem Anruf beim zuständigen Fahrdienstleiter über eine eigens dafür aufgestellte Anrufsäule geöffnet.

Sind Bahnübergänge an allen Arten von Strecken erlaubt?

Technisch nicht gesicherte Bahnübergänge lässt der Paragraf 11 der Bau- und Betriebsordnung der Eisenbahn lediglich an Strecken zu, auf der die Züger mit einer Maximalgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde fahren. Auf Strecken mit Zugpassagen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 80 Kilometern und maximal 160 Kilometern pro Stunde sind ausschließlich Bahnübergänge mit technischer Sicherung zulässig. Die Bau- und Betriebsordnung der Eisenbahn verbietet Bahnübergänge an Strecken, die von Zügen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 160 Kilometern pro Stunde befahren werden. Dort kommen ausschließlich Tunnel und Brücken als Gleisquerung in Frage. Insgesamt ist die Zahl der Bahnübergänge in Deutschland seit sieben Jahrzehnten rückläufig. Anrufschranken sollen nach Möglichkeit komplett abgeschafft werden.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 15751/19, Deutsche Bahn

About Author