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Krankenkassen übernehmen Fettabsaugung bei Lipödem

Die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung bei Lipödem-Erkrankungen wurde im September 2019 von Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen. Die neuen Regelungen sollen bereits ab Januar 2020 in Kraft treten.

Nach dem Paragrafen 4 des Beschlusses sollen die Kosten einer Fettabsaugung bei Lipödem allerdings erst dann übernommen werden, wenn das Stadium III der Erkrankung erreicht ist. Zudem erlaubt die neue Regelung die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen nur bei der Durchführung mit dem Tumeszenz-Verfahren. Die Kostenübernahme für alle trockenen Verfahren der Liposuktion ist ausnahmslos ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen müssen Patienten für die Kostenübernahme erfüllen?

Das Stadium III beim Lipödem kennzeichnen voluminöse und den Körper deformierende Hautlappen (Fettschürzen) und Wülste. Legt der Beschluss den Schweregrad III zugrunde, beginnen die Fettwülste an den Hüften und ziehen sich bis hin zu den Knöcheln. Der Beschluss spricht wörtlich von einer „disproportionalen Fettgewerbsvermehrung am Extremitäten-Stamm“. Die Hände und Füße dürfen für eine Übernahme der Kosten der Fettabsaugung durch die gesetzlichen Krankenkassen von den Lipödemen noch nicht betroffen sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Hautlappen und Fettwülste an den Extremitäten schmerzempfindlich auf Druck und Berührung reagieren müssen. Der BMI darf für eine Kostenübernahme nicht über 40 liegen. Bei einem BMI ab 35 soll zuvor eine Behandlung zum Abbau des Übergewichts erfolgen. Außerdem ist eine vorangehende konservative Behandlung der von den Lipödemen ausgehenden Beschwerden über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erforderlich.

Nicht jeder Arzt darf die Fettabsaugung bei Lipödemen auf Kassenkosten durchführen

Auch an die ausführenden Ärzte stellt der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses hohe Anforderungen. Die Schönheitschirurgen müssen bereits mindestens 50 Fettabsaugungen zur Linderung der Beschwerden bei Lipödemen durchgeführt haben. Dieser Schwellenwert gilt für die Erfahrungen, die vor dem Inkrafttreten des aktuellen Beschlusses gesammelt wurden. Neueinsteiger müssen mindestens 20 Operationen dieser Art unter Anleitung eines erfahrenen Schönheitschirurgen durchgeführt haben. Außerdem setzt die Kostenübernahme der Krankenkassen Grenzen für den Umfang der Fettabsaugung. Pro Behandlung dürfen maximal 8 Prozent des Körpergewichts in Litern als Fettvolumen abgesaugt werden. Bei der Entnahme von mehr als 3 Litern Fettvolumen greift statt der ambulanten Versorgung eine Überwachungspflicht für einen Zeitraum von mindestens 12 Stunden.

Quelle: g-ba.de (Aktenzeichen des Beschlusses 39-261-3963)

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