Der chargenbezogene
Für mit Valsartan versorgte Patienten besteht kein Grund zur Panik
Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt nachdrücklich davor, die Medikamente mit dem Wirkstoff Valsartan ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt abzusetzen. Die dadurch entstehenden Risiken für die Gesundheit sind wesentlich größer als das Risiko, welches von der Verunreinigung einiger Chargen mit N-Nitrosodimethylamin ausgeht. Zur Gruppe der Nitrosamine gehörende und dieser Verbindung sehr ähnliche Stoffe werden beispielsweise auch mit Pökelfleisch oder alkoholhaltigen Getränken aufgenommen. Außerdem entstehen Dimethylnitrosamine im menschlichen Stoffwechsel beim Abbau einiger Schmerz- und Fiebermittel. Dazu gehört zum Beispiel Aminophenazon. Bei Tierversuchen wurde ein von N-Nitrosodimethylamin ausgehendes Krebsrisiko gefunden, welches beim Menschen allerdings noch nicht bestätigt wurde. Trotzdem hat sich die Weltgesundheitsorganisation dazu entschlossen, diese Verbindung für den Menschen als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft und ist deshalb in Arzneimitteln verboten.
Wie läuft der Rückruf von Valsartan-haltigen Präparaten in der Praxis ab?
Derzeit steht noch nicht fest, welche Chargen konkret von den Verunreinigungen betroffen sind. Sobald diese Informationen vorliegen, werden die Apotheken und Ärzte mit detaillierten Listen von der Arzneimittelkommission informiert. Das wird voraussichtlich in den nächsten Tagen geschehen, denn die Recherchen und Tests laufen derzeit noch auf Hochtouren. Für Patienten sind die Apotheken die richtigen Anlaufpunkte, wenn sie wissen möchten, ob ihr Präparat von dem Rückruf betroffen ist. Das Bundesministerium gibt ausdrücklich an, dass kein akutes Risiko für Patienten besteht.
Quelle: European Medicines Agency, BfArM
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