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Hat die Bahn eine Strecke vor über 100 Jahren schwarz gebaut?

Das zumindest wirft ein Anwalt der Bahn vor. Konkret geht es um die Strecke zwischen Düsseldorf und Duisburg, auf der seit über 170 Jahren Züge rollen. Allerdings kann die Deutsche Bahn kein Genehmigungsverfahren für den Abschnitt nachweisen. Das bringt auch eine Anti-Lärm-Initiative auf den Plan, die Hoffnungen schöpft.

Nach Informationen des „Spiegels“ gibt es eine Klage, aus der hervorgeht, dass für den stark befahrenen Streckenabschnitt zwischen Düsseldorf und Duisburg in Nordrhein-Westfalen, die notwendigen Genehmigungsunterlagen zumindest teilweise fehlen. Die Klage hat Rechtsanwalt Clemens Antweiler aus Düsseldorf für seine Mandantin Elke Wagner vorbereitet. Die Planfeststellungsbescheide können seitens der Bahn für einen bestimmten Streckenabschnitt nicht vorgelegt werden.

Dokumente können seitens der Bahn nicht vorgelegt werden

Gut ein Jahr lang haben Wagner und ihr Anwalt recherchiert. Sie haben formelle Anträge bei allen zuständigen Institutionen und Unternehmen gestellt, damit sie die Genehmigungsunterlagen einsehen konnten. Allerdings konnten weder das Eisenbahnbundesamt (EBA), noch die Verkehrsministerien oder die Bahn selbst die benötigten Dokumente vorlegen. Wie Antweiler erklärte, handele es sich damit um einen „klassischen Schwarzbau“.

Daher fordert der Anwalt in einem Schriftstück an das EBA, dass der Verkehr auf der Strecke solange eingeschränkt und alle Ausbaupläne gestoppt werden sollen, bis die nötigen Planfeststellungsbescheide seitens der Bahn nachgewiesen werden können.

Kommt es beim Rhein-Ruhr-Express zu Verzögerungen?

Wenn das Gericht den Ansichten des Anwalts folgt, könnte sich damit auch ein sehr prestigeträchtiges Verkehrsprojekt in Nordrhein-Westfalen um mehrere Jahre verzögern. Es handelt sich um den Rhein-Ruhr-Express (RRX). Dieser sieht die Beförderung von Millionen Pendlern im 15-Minuten-Takt zwischen Dortmund und Köln vor. Allerdings müsste die bereits vorhandene Trasse zwischen Düsseldorf und Duisburg dafür erweitert werden.

Sowohl das Eisenbahn-Bundesamt als auch die Bahn selbst weisen jedoch jegliche Vorwürfe von sich und verweisen auf die historische Strecke. Sie sei bereits 1845/46 gebaut worden und genieße damit Bestandsschutz. Der Anwalt Antweiler sieht das etwas anders: Schließlich seien damals ebenfalls schon Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben gewesen. Diese seien aber weder beim Bau der Strecke noch bei späteren Veränderungen durchgeführt worden.

Quelle: fdo

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