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Viele alte Gesundheitskarten nicht mehr gültig

Wer in der Arztpraxis ankommt, wird zuallererst nach der Gesundheitskarte gefragt. Allerdings sind etliche Gesundheitskarten der ersten Generation schon seit dem 01. Oktober 2017 nicht mehr gültig. Arztpraxen können diese nicht mehr einlesen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Problematik ist dabei unabhängig vom Ablaufdatum der Karte.

Welche Gesundheitskarten sind betroffen?

Bislang unklar ist, welche Gesundheitskarten von dem Problem genau betroffen sind. Ein Indiz könnte aber der Aufdruck „G1“ in der oberen rechten Ecke der Karte sein. Jedoch ist die Generation „1 plus“ noch gültig und trägt ebenfalls dieses Kürzel. Optisch lässt sich also nicht erkennen, ob man noch eine Gesundheitskarte der Generation eins oder der Folgegeneration hat, erklärt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV).

Ob die eigene Karte noch gültig ist, lässt sich erst in der Praxis vor Ort durch den entsprechenden Versuch machen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Gesundheitskarte nicht mehr gültig ist, sollten Versicherte sofort ihre Krankenkasse informieren und eine neue Karte anfordern. Neben der Generation „1 plus“ sind auch Gesundheitskarten der zweiten Generation („G2“) derzeit noch gültig.

Was passiert bei ungültiger Gesundheitskarte beim Arzt?

Generell dürfen Patienten von Ärzten nicht einfach abgewiesen werden, weil die Gesundheitskarte nicht eingelesen werden kann. In diesem Fall müssen die Sprechstundenhelfer die Daten des Versicherten eben von Hand aufnehmen. Dafür muss der Patient im Anschluss unterschreiben, dass für ihn Versicherungsschutz bei der betreffenden Kasse besteht. Die Behandlung sollte dann ganz normal erfolgen.

Patienten sind anschließend dazu verpflichtet, binnen zehn Tagen eine gültige Karte vorzulegen. Auch ein anderweitiger Nachweis des Versicherungsschutzes ist möglich. Wer allerdings die Frist verpasst, muss damit rechnen, dass der Arzt die erbrachten Leistungen privat in Rechnung stellt. Bis zum Quartalsende können Versicherte allerdings ihre neue Gesundheitskarte noch nachträglich vorlegen. Der Arzt muss das bereits gezahlte Geld für die Privatrechnung dann zurückerstatten.

Quelle: awi

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