Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

VW Abgasskandal – Urteil Landgericht Bochum I-2 O 425/15

Wer ein Fahrzeug von Volkswagen besitzt, das von den Folgen des Abgasskandals betroffen ist, hat kein Recht, dass Fahrzeug beim Händler zurückzugeben. Zu diesem Schluss kamen am 16. März 2016 unter dem Aktenzeichen I-2 O 425/15 die Richter des Landgerichts Bochum. Sie sehen in dem Abgasskandal kein Verschulden der Autohändler. Außerdem stuften sie die Manipulationen von VW an der Software der Fahrzeuge nicht als erheblichen Mangel ein, der eine Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigen würde.

Wie kam es zum Urteil zu Gunsten von Volkswagen?

Geklagt hatte ein Besitzer eines VW Tiguan, bei dem ebenfalls an der Software zur Messung der Abgaswerte manipuliert worden war. Er hatte von dem VW-Autohaus, bei dem er das Fahrzeug gekauft hatte, eine Rückabwicklung des Kaufvertrags gefordert. Das Autohaus war ihm bereits entgegen gekommen und hatte eine Rücknahme des VW Tiguan zum marktüblichen Preis für Gebrauchtwagen angeboten. Doch das reichte dem Kläger nicht und er zog vor Gericht, in der Hoffnung, den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen. Doch er ging nach dem Urteil I-2 O 425/15 zu Gunsten von Volkswagen als Verlierer aus dem Gerichtssaal.

Wie begründen die Bochumer Richter das Urteil?

Die Richter am Landgericht Bochum verwiesen auf das bereits vom Bundeskraftfahrtamt genehmigte Update der manipulierenden Software, durch welches der Mangel an dem VW Tiguan beseitigt werden kann. Die dafür anfallenden Kosten betragen nur etwa 100 Euro und werden noch dazu von Volkswagen übernommen. Der Kaufpreis für den betroffenen VW Tiguan lag bei rund 38.000 Euro. Damit liegen die Nachbesserungskosten weit unter der so genannten Bagatellgrenze von einem Prozent des Anschaffungswerts. Die Klage gegen das Autohaus war auch deshalb nicht erfolgreich, weil den Händlern die von VW durchgeführten Manipulationen nicht als Verschulden zur Last gelegt werden können.

Qelle: Legal Tribune Online

About Author