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Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung – Urteil 14d O 4/15

ParagrafenzeichenWenn Stromanbieter die Strompreise erhöhen, haben Stromkunden grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Viele Stromanbieter schlossen dieses Sonderkündigungsrecht allerdings in der Vergangenheit aus, wenn die Strompreise sich alleine aufgrund höherer Steuern oder Abgaben erhöht haben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte deshalb gegen den Stromanbieter Stromio.

Urteil 14d O 4/15 – Sonderkündigung auch bei erhöhten Abgaben

Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Donnerstag mitteilte, sei das Urteil im besagten Fall bereits Mitte Oktober vom Landgericht Düsseldorf gefällt worden. Bisher sei das Urteil allerdings noch nicht veröffentlicht. Die Verbraucherzentrale gibt an, dass man gegen eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt hatte, die das Sonderkündigungsrecht für den Kunden ausschloss, wenn die Strompreise nur wegen der Abgaben und Steuern erhöht werden mussten.

Die Richter folgten den Ausführungen der Verbraucherzentrale und gaben der Klage statt. Allerdings ist das Urteil bisher noch nicht rechtskräftig.

Nach Urteil 14d O 4/15 Rückforderungen möglich

Wenn aber das Urteil rechtskräftig wird, sind sich die Verbraucherschützer sicher, könnte dies für Verbraucher viele Vorteile mitbringen. Sie könnten demnach Gelder aus Preiserhöhungen rückwirkend für die letzten drei Jahre zurückfordern. Das Urteil habe zudem grundsätzliche Bedeutung, weil erstmals eine umfassende Begründung zur Entscheidung im Zusammenhang mit derartigen Preisklauseln abgegeben wurde. Bisher hat sich der Stromanbieter Stromio zu dem Urteil noch nicht geäußert.

Quelle: Handelsblatt.com

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