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Wie sehen die Zahlen der Einbürgerungen genau aus?
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort die Werte beginnend mit dem Jahr 2000 aus. In diesem Jahr wurde ein Minus von 24,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Dabei handelt es sich um den größten Negativwert seit der Jahrtausendwende. Ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr wurde letztmalig für das Jahr 2020 mit einem Minus von 14,8 Prozent registriert. Ein erstes Rekordwachstum wurde 2022 mit einem Plus von 28,3 Prozent registriert. 2023 lag der Anstieg im Vergleich zum Vorjahreswert bei 18,6 Prozent und im Jahr 2024 bei 45,9 Prozent. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 292.020 Personen in Deutschland eingebürgert. Der niedrigste Wert der letzten 25 Jahre stamm mit 94.474 eingebürgerten Personen aus dem Jahr 2008.
Woher stammten die in Deutschland eingebürgerten Personen?
Die meisten eingebürgerten Personen kamen in den letzten Jahren aus Syrien. Im Jahr 2024 waren das 83.185 Menschen. Auf dem zweiten Rang landete erneut die Türkei mit 22.525 in Deutschland eingebürgerten Personen. Aus dem Irak stammten 13.545 neue deutsche Staatsbürger, womit das Land auf dem dritten Rang der Liste der häufigsten Herkunftsländer landet. Unter den Top 10 finden sich außerdem die Russische Föderation, Afghanistan, die Ukraine, Rumänien und der Iran sowie der Kosovo und Polen. Wie stark sich internationale Konflikte und politische Entscheidungen bemerkbar machen, zeigt ein Blick auf die Jahre 2017 bis 2019. Diese Zeit war geprägt von den Auswirkungen des Referendums zum Austritt von Großbritannien aus der Europäischen Union. Dadurch wurde das Land auf den Rang 2 der häufigsten Herkunftsländer von eingebürgerten Personen katapultiert.
Wie hoch sind die Kosten einer Einbürgerung in Deutschland?
Zu den vom Staat zu tragenden Kosten einer Einbürgerung in Deutschland machte die Bundesregierung keine genauen Angaben, sondern verwies auf vom Einzelfall abhängige Unterschiede. Fakt ist jedoch, dass die Bundesregierung die Kosten für die Ausstellung des ersten Personalausweises und/oder Reisepasses nicht trägt, denn das Einbürgerungsverfahren endet mit der Ausstellung der Einbürgerungsurkunde. Damit müssen die neuen deutschen Bundesbürger den Personalausweis oder Reisepass auf eigene Kosten beantragen.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 21/2838

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