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Wird der öffentliche Nahverkehr bald kostenlos?

Es klingt fast wie ein Aprilscherz, aber die Bundesregierung beabsichtigt tatsächlich Förderprogramme, die dafür sorgen, dass die lokalen Verkehrsbetriebe den öffentlichen Nahverkehr kostenlos anbieten können. Grund dafür ist eine Ankündigung der EU-Kommission, gegen Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Überschreitung der Schadstoffwerte in der Luft vieler Städte einzureichen.

Die Bundesregierung sah sich nun in der Pflicht, zeitnah auf Ankündigung zu reagieren, die bereits vom Spätherbst 2017 stammt. Welche Maßnahmen nun ergriffen werden sollen, fassten das Bundeskanzleramt, das Umweltministerium und das Verkehrsministerium in einem Brief an Karmenu Vella zusammen. Er ist bei der Europäische Union für das Umweltresort zuständig. Der kostenfreie Nahverkehr ist nur eine der dort benannten Maßnahmen.

Bisher geplante Haushaltssumme reicht für die Kostenfreiheit nicht aus

Das 7-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten soll nach den bisherigen Plänen mit einer Summe von 750 Millionen Euro bereit. Weitere 250 Millionen Euro sollen die Hersteller der Dieselfahrzeuge beisteuern, von denen die Luft am meisten mit Schadstoffen belastet wird. Das wäre aber selbst bei einer alleinigen Verwendung für einen kostenfreien Nahverkehr nur der sprichwörtliche „Tropfen auf den heißen Stein“. Pro Jahr nehmen die regionalen Nahverkehrsbetriebe bis zu 12 Milliarden Euro durch den Verkauf der Tickets ein. Diese Zahl gab der Bundesverband Deutscher Verkehrsbetriebe in einem offiziellen Statement an. Hinzu kommen die Investitionen, die in neue Fahrzeuge notwendig werden. Durch einen kostenlosen Nahverkehr würden sich die Passagierzahlen rasant erhöhen, was einen Ausbau der vorhandenen Flotten notwendig macht.

Wer soll den kostenlosen Nahverkehr bezahlen?

Einen Teil der für den kostenlosen öffentlichen Nahverkehr aufzubringenden Kosten sollen die Kommunen beisteuern. In dem Brief an den EU-Umweltkommissar heißt es, dieses Vorgehen wäre mit den Kommunen bereits abgestimmt worden. Kurioserweise weiß der Deutsche Städtetag nichts davon. Da gab Helmut Dedy, der als Geschäftsführer für den Deutschen Städtetag tätig ist, in einer offiziellen Stellungnahme an. Er fordert für die Umsetzung der Pläne für einen kostenlosen Nahverkehr die Anwendung des Bestellerprinzips. Das bedeutet, die Bundesregierung müsste allein dafür zahlen. Letztlich könnten die Mehraufwendungen nur auf die Steuerzahler insgesamt umgelegt werden. Notwendig ist das Gesamtpaket zur Verbesserung der Luftqualität auf jeden Fall, denn sollte die EU-Kommission die Klage im März 2018 tatsächlich auf den Weg bringen, drohen der Bundesrepublik Deutschland Bußgelder aus dem Urteil, deren Höhe noch nicht eingeschätzt werden kann.

Quelle: Reuters

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