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Wie hat sich Zahl der Gesetze und Verordnungen in Deutschland verändert?

Statistic Graphs

Immer wieder gibt es Kritik an dem Wust von Gesetzen, die in Deutschland gelten. Subjektiv steigt ihre Anzahl stetig weiter. Doch wie sieht die Realität aus?

Geht der selbstverordnete Bürokratieabbau in Deutschland mit einer Reduzierung der Anzahl gültiger Gesetze einher? Schön wäre es, doch leider ist das Gegenteil der Fall. Die Zahl der Gesetze steigt immer weiter an. Das geht aus Daten hervor, die im Juni 2024 von der Bundesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage von AfD-Bundestagsabgeordneten vorgelegt wurde. Danach wachsen auch die meisten Ministerien.

Wie viele Gesetze und Verordnungen gibt es in Deutschland?

Die von der Bundesregierung vorgelegten Zahlen beziehen sich auf die Gültigkeit zum Jahresbeginn 2024. An diesem Tag gab es in der Bundesrepublik 1.792 gültige Gesetze. Das waren 121 Gesetze mehr als im Jahr 2014. Die Zahl der in den Gesetzen verankerten Einzelnormen belief sich zu Jahresbeginn auf 52.468. Das entspricht einem Plus von 8.252 Einzelnormen. Allein in den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres stieg die Anzahl der gültigen Gesetze noch einmal um 7 Stück. Ähnlich präsentiert sich die Entwicklung bei den Rechtsverordnungen. Ihre Anzahl stieg von 2.720 zu Jahresbeginn 2014 auf 2.854 zu Beginn des laufenden Jahres. 2014 gab es darin 38.192 Einzelnormen. Zu Jahresbeginn 2024 wurden in den Rechtsverordnungen 45.491 Einzelnormen gezählt. Das heißt, das laufende Jahr markiert einen vorläufigen Spitzenwert des Umfangs der Gesetze in den letzten 15 Jahren. Die Zahl der neu geschaffenen Gesetze, Verordnungen und darin enthaltenen Einzelnormen lag kontinuierlich höher als die Anzahl der außer Kraft gesetzten Rechtsnormen.

Zahl der Unterabteilungen in Ministerien weist überwiegend steigende Tendenz auf

Der auf dem Plan stehende Bürokratieabbau hat in den meisten Bundesministerien bisher nicht die positiven Effekte, die man sich erhofft hatte. Bei der Mehrheit der Ministerien hatte sich beim Vergleich des Jahresbeginns 2024 zum Stand am Jahresbeginn 2023 die Anzahl der Unterabteilungen erhöht. Betroffen davon sind das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesfinanzministerium, das Bundesinnenministerium, das Auswärtige Amt, das Justizministerium und das Verteidigungsministerium sowie das Familienministerium, das Gesundheitsministerium und das Bildungsministerium. Dort stieg die Anzahl der Unterabteilungen jeweils um ein oder zwei Stück. Es gibt nur ein einziges Ministerium, dem eine Reduzierung der Unterabteilungen von 22 zu Jahresbeginn 2023 auf 21 zu Beginn des laufenden Jahres gelungen ist. Dabei handelt es sich um das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/11746

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