Fakt ist, dass die
Nach der Speicherfüllstandsverordnung gibt es keine Probleme
Welche Gasreserven in den Speichern vorgehalten werden müssen, regelt in Deutschland die Gasspeicherfüllstandsverordnung. Sie schreibt in der aktuellen Fassung vor, dass jeweils zum 1. November eines jeden Jahres die Speicher zu 80 Prozent gefüllt sein müssen. Ausnahmen gelten dabei mit einem Minimum von 45 Prozent für Uelsen, Stockstadt, Rehden, Hähnlein, Frankenthal und Bad Lauchstädt. Bis zum 1. Februar des Folgejahres dürfen die Speicherstände bis auf 30 Prozent absinken. Leidglich vier Gasspeicher in Bayern (Wolfersberg, Inzenham-West sowie Breitbrunn und Bierwang) müssen nach der Gasspeicherfüllstandsverordnung Anfang Februar noch zu mindesten 40 Prozent gefüllt sein.
Nimmt man die allgemeinen Vorgaben für den Regelfall her, ergibt sich für die Monate November, Dezember und Januar ein Entnahmevolumen von insgesamt 50 Prozent der gesamten Speicherkapazität. Das bedeutet pro Monat einen Anteil von knapp 17 Prozent. Das heißt, nach diesen Vorgaben müssten die vorhandenen Reserven zu Jahresbeginn 2026 bei einem Schnitt von 46 Prozent liegen. Der tatsächliche Wert liegt um 10 Prozent darüber. Die Bundesregierung hatte im Dezember für den Jahresbeginn einen durchschnittlichen Füllstand von mindestens 50 Prozent prognostiziert. Die Prognose traf zu.
Wie steht Deutschland bei den Gasvorräten im Vergleich mit den Nachbarländern da?
Dazu lieferte die Bundesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag Daten von Mitte Dezember 2025. Zu diesem Zeitpunkt verfügte Deutschland über Gasvorräte mit einem Energievolumen von 169 Terawattstunden. Im Vergleich dazu hatte Frankreich zeitgleich Gas mit einer Energiekapazität von 94 Terawattstunden eingelagert. Die Niederlande brachten es auf 84 Terawattstunden und Österreich auf 72 Terawattstunden.
Natürlich kann man diese Werte nicht 1 zu 1 vergleichen, weil es signifikante Unterschiede beim verfügbaren Speichervolumen und den Entnahmemengen gibt. Aber Deutschland ist durch den zuletzt zügig erfolgten Ausbau der Kapazitäten für LNG-Zukäufe und Einspeisungen aus den LNG-Terminals in der glücklichen Lage, die Gasspeicher auch während der Wintersaison mit nennenswerten Mengen gas nachfüllen zu können.
Quelle: Bundesnetzagentur, Deutscher Bundestag Drucksache 21/3452

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