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Unterhaltsvorschuss wird oft nicht zurückgeholt

Wer Kinder in die Welt setzt, ist verpflichtet, für diese aufzukommen. Doch immer mehr Eltern können das nicht. Geht die Beziehung der Eltern in die Brüche, werden Alimente (Unterhalt) für den Nachwuchs fällig. Doch oft genug kann oder will der Ex-Partner dieser Verpflichtung nicht nachkommen und dann springt Vater Staat ein. Gut 850 Millionen Euro gibt der Staat derzeit für den staatlichen Unterhaltsvorschuss an 450.000 Alleinerziehende aus. Und die Kosten für Bund, Länder und Kommunen werden demnächst weiter steigen.

Drei Viertel des Unterhaltsvorschusses werden nicht zurückgeholt

Jugend- und Sozialämter sind allerdings dazu verpflichtet, sich den bereits gezahlten Unterhaltsvorschuss bei den Unterhaltspflichtigen wieder zurückzuholen. Dass das allzu oft nicht geschieht, zeigt ein Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, in dem man ich auf eine Statistik des Bundesfamilienministeriums bezieht.

Demnach lag die so genannte „Rückholquote“ 2015 bei gerade einmal 23 Prozent. Nicht einmal ein Viertel der 850 Millionen Euro konnte so für die Gesellschaft zurückgeholt werden. Gerade einmal 192 Millionen Euro haben die Behörden sich von den eigentlich Unterhaltspflichtigen zurückgeholt, mehr als 651 Millionen Euro fallen weiter dem Staat zur Last.

Die Gründe für die erschreckenden Zahlen sind vielfältig. Mal haben die Unterhaltspflichtigen kein oder ein zu geringes Einkommen, um für den Unterhalt aufzukommen. Mal sind sie unbekannt, so dass zwar ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, allerdings kein Unterhaltspflichtiger ermittelt werden kann. Mal stehen zwischenstaatliche Verträge im Wege, so dass Unterhaltszahlungen aus bestimmten Ländern nicht eingefordert werden können, weil die Bundesrepublik keine Verträge mit diesen hat, oder schlimmer noch, diese Verträge, die einst bestanden, aufgelöst hat.

Unterhaltsvorschuss wird teurer

Wie oft welche Fälle auftreten, darüber gibt die aktuelle Statistik keine Auskunft. Allerdings steht bereits fest, dass die Ausgaben des Staats für den Unterhaltsvorschuss weiter ansteigen. Bereits zum 01. Juli 2017 soll der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet werden. Endlich hat die Regierung ein Einsehen mit Alleinerziehenden und begrenzt den Vorschuss nicht mehr auf sechs Jahre oder bis maximal zum zwölften Lebensjahr, wenn die Wünsche der Kinder erst richtig zu wachsen beginnen. Vielmehr soll künftig bis zum 18. Lebensjahr des Nachwuchses Unterhaltsvorschuss gezahlt werden.

Quelle: dpa

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