Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Sachsen: Reparaturbonus wurde neu aufgelegt

Euro coins on paper euro banknotes

Wer in Sachsen wohnt, darf sich freuen, denn der Reparaturbonus geht in die zweite Runde. Wir haben genauer auf die Hintergründe geschaut.

Unter der Bezeichnung „sächsischer Reparaturbonus“ wurde von Finanzausschuss des Landtags Sachsen die Finanzierung von Zuschüssen für Reparaturen von Elektrogeräten aller Art freigegeben. Den Antrag auf die Weiterführung dieses Förderprogramms hatte die BSW-Fraktion im Landtag bereits in der Plenarsitzung am 26. März 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt. Nun steht fest, dass der Freistaat für die gezielte Förderung von Reparaturen knapp 4 Millionen Euro bereitstellt.

Was soll der Reparaturbonus Sachsen bewirken?

Die rund 4 Millionen für den sächsischen Reparaturbonus zur Verfügung gestellten Mittel stammen aus dem Klimafonds Sachsen. Sie haben zwei Ziele. Einerseits sollen die Förderungen dazu beitragen, weniger Elektroschrott zu produzieren, indem Anreize für Reparaturen als Alternative zu Neukäufen geschaffen werden. Andererseits sollen Handwerksbetriebe in Sachsen davon profitieren, indem die Nachfrage nach Reparaturen für Eletronik- und Elektrogeräte aller Art gestärkt wird. Gleichzeitig leistet die damit bewirkte Verlängerung der Lebensdauer von Elektrogeräten einen unverzichtbaren Beitrag zur Ressourcenschonung sowie zum Umwelt- und Klimaschutz.

Wissenswerte Fakten rund um den Reparaturbonus

Für die praktische Abwicklung ist die Sächsische Aufbaubank (kurz SAB) zuständig. Dort heißt es aktuell (Stand 10. Oktober 2025), dass die Anträge auf die Reparaturzuschüsse „voraussichtlich ab dem 10. November 2025“ gestellt werden können. Für die digitale Einreichung ist ein Verimi-Account erforderlich, für den vier verschiedene Identifizierungsverfahren zur Verfügung stehen. Berücksichtigt werden bei der Erfüllung der Förderbedingungen Rechnungen ab dem 2. Oktober 2025. Details dazu wurden bereits von den Handwerkskammer Leipzig mitgeteilt. Danach wurde die Mindestgrenze für zuschussfähige Reparaturen auf 115 Euro erhöht. Nach den alten Förderrichtlinien von 2023 lag der Mindestbetrag bei 75 Euro. Der sächsische Reparaturbonus kann bis zu 50 Prozent des Rechnungsbetrags umfassen. Gedeckelt wurde er mit den neuen Richtlinien auf 200 Euro. Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Sachsen können 2 x pro Jahr einen Zuschuss für Reparaturen von Elektrogeräten beantragen.

Quelle: SAB, Handwerkskammer Leipzig, Landtag Sachsen

About Author