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Was soll der Reparaturbonus Sachsen bewirken?
Die rund 4 Millionen für den sächsischen Reparaturbonus zur Verfügung gestellten Mittel stammen aus dem Klimafonds Sachsen. Sie haben zwei Ziele. Einerseits sollen die Förderungen dazu beitragen, weniger Elektroschrott zu produzieren, indem Anreize für Reparaturen als Alternative zu Neukäufen geschaffen werden. Andererseits sollen Handwerksbetriebe in Sachsen davon profitieren, indem die Nachfrage nach Reparaturen für Eletronik- und Elektrogeräte aller Art gestärkt wird. Gleichzeitig leistet die damit bewirkte Verlängerung der Lebensdauer von Elektrogeräten einen unverzichtbaren Beitrag zur Ressourcenschonung sowie zum Umwelt- und Klimaschutz.
Wissenswerte Fakten rund um den Reparaturbonus
Für die praktische Abwicklung ist die Sächsische Aufbaubank (kurz SAB) zuständig. Dort heißt es aktuell (Stand 10. Oktober 2025), dass die Anträge auf die Reparaturzuschüsse „voraussichtlich ab dem 10. November 2025“ gestellt werden können. Für die digitale Einreichung ist ein Verimi-Account erforderlich, für den vier verschiedene Identifizierungsverfahren zur Verfügung stehen. Berücksichtigt werden bei der Erfüllung der Förderbedingungen Rechnungen ab dem 2. Oktober 2025. Details dazu wurden bereits von den Handwerkskammer Leipzig mitgeteilt. Danach wurde die Mindestgrenze für zuschussfähige Reparaturen auf 115 Euro erhöht. Nach den alten Förderrichtlinien von 2023 lag der Mindestbetrag bei 75 Euro. Der sächsische Reparaturbonus kann bis zu 50 Prozent des Rechnungsbetrags umfassen. Gedeckelt wurde er mit den neuen Richtlinien auf 200 Euro. Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Sachsen können 2 x pro Jahr einen Zuschuss für Reparaturen von Elektrogeräten beantragen.
Quelle: SAB, Handwerkskammer Leipzig, Landtag Sachsen
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