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Lebensmittelwarnung für Wurst der Marke Brandenburg

Aktuell ist eine Lebensmittelwarnung für mehrere Wurstprodukte des Herstellers Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. OHG mit Sitz in Frankfurt am Main in Kraft. Sie betrifft gleich vier Produkte der Sparte Selbstbedienungsware. Dabei handelt es sich durchweg um 100-Gramm-Packungen. Betroffen sind Bierschinken, Jagdwurst und Aufschnitt Trio mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 06.11.2017. Außerdem schließt die Lebensmittelwarnung Fleischkäse grob mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 03.11.2017.

Wer von diesen Produkten noch Packungen eingefroren hat, sollte ebenfalls genauer schauen. Beim Bierschinken sind Packungen ab einem MHD vom 25.20.2017 betroffen. Beim Aufschnitt Trio und beim Fleischkäse grob schließt die Lebensmittelwarnung Packungen mit einem MHD ab dem 26.10.2017 und bei der Jagdwurst ab dem 27.10.2017 ein. Die benannte Wurst wird nahezu bundesweit bei mehreren Discountketten gehandelt. Ausgesprochen wurde der Rückruf wegen Verunreinigungen mit Reinigungslösungen. Grundsätzliche gesundheitliche Gefahren bestehen nach den Hinweisen der Brandenburg GmbH & Co. OHG nicht, da es sich nur um sehr minimale Kontaminationen handelt. Dennoch können bei Menschen mit empfindlichem Verdauungssystem Übelkeit, Erbrechen und Durchfall ausgelöst werden.

Welche Lebensmittelwarnungen sind noch aktiv?

In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt wird außerdem vor einer Charge der eingeweckten Champignons der Marke „King’s Crown“ vom Hersteller CLAMA Gmbh & Co. KG aus Mühlheim an der Ruhr gewarnt. Sie ist mit der Losnummer 17011-8 3502/01041 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2020 gekennzeichnet. Hier sind Glassplitter im Inhalt entdeckt worden. Vor dem Verzehr wird deshalb nachdrücklich gewarnt.
Allergiker sollten eine weitere Lebensmittelwarnung beachten. In der Minestrone der Reihe „Feine Küche“ des Herstellers Jürgen Langbein aus Kaltenkirchen sind nicht deklarierte Allergene enthalten. Dabei handelt es sich um Eier, Senf, Soja, Lactose und Weizen. Hier sind die Dosen betroffen, die mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16.02.2020 gekennzeichnet sind. Die Ursachen sind bei der Deklaration unbeachtete Veränderungen der Rezeptur. Wer nicht unter einer Unverträglichkeit der genannten Zutaten leidet, kann die Minestrone ohne Risiken verzehren.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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