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Kinderkommission fordert Schutz von Kindern vor digitaler Ausbeutung

Group Of Multi-Cultural Children Posing For Selfie With Friends In Countryside Together

Beim Schutz der Kinder in Social Networks und im gesamten Internet gibt es in Deutschland erheblichen Verbesserungsbedarf.

Zahlreiche Eltern und andere Sorgeberechtigte gehen sehr leichtsinnig mit Daten um, die minderjährige Kinder betreffen. Dort müssen die gesetzlichen Regelungen unbedingt nachgebessert werden. zu diesem Schluss kam die Kinderkommission des Deutschen Bundestags in einer aktuellen Stellungnahme, die unter dem Titel „Kommerzialisierung von Kindheit“ stand. Sie fordert, dass die digitale Ausbeutung von Kindern zuverlässig verhindert werden muss.

Hauptthemen beim Schutz der Kinder: Sharenting und Family Influencing

Eines der Hauptprobleme beim Schutz von Minderjährigen vor einer digitalen Ausbeutung ist die Tatsache, dass die Kinder von den Eltern oder anderen Sorgeberechtigten in der Regel nicht gefragt werden, welche Inhalte und Fotos über sie in den Social Networks sowie in Blogs und ähnlichen Onlineplattformen veröffentlicht werden. Dabei haben die Kinder einen erheblichen Teil der viel zu oft auftretenden negativen Folgen zu tragen. Leider sind es keine Einzelfälle, dass Kinder wegen solcher Inhalte in der Kita oder der Schule gemobbt werden. Selbst nach Kenntnis solcher Folgen sind einige Eltern nicht bereit, die Inhalte zu löschen oder auf weitere Veröffentlichungen zu verzichten. Der Grund dafür sind die wirtschaftlichen Interessen an den Einnahmen, die sich über die Schaltung von Werbung auf den Profilen und Inhalten erwirtschaften lassen. Manchmal gehen die Forderungen an die Kinder zur Mitwirkung sogar bis in den Bereich der Kinderarbeit hinein.

Art der veröffentlichten Fotos und Videos von Kindern ist Anlass zur Sorge

Die Experten der Kinderkommission des Deutschen Bundestags verweisen in ihrer Stellungnahme wörtlich darauf, dass sogar „Szenen, die mit Scham, Krankheit oder Verletzlichkeit verbunden sind“ einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das wiederum bedeutet eine Verletzung des höchstpersönlichen Schutzraums und eine besondere Gefährdung der Kinder, weil die Inhalte auch beispielsweise von pädophilen Personen angeschaut werden und damit zum Lockmittel für die Durchführung von Straftaten avancieren. Die Konfrontation mit diesem Gedanken und die im Alltag direkt spürbaren Negativfolgen (siehe oben) können zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Persönlichkeitsentwicklung der Minderjährigen führen. Der mit den Social Media Posts verbundene Zeitaufwand schränkt zudem die Freizeitmöglichkeiten der Kinder ein. Das heißt, hier steht eine Kindeswohlgefährdung im Raum.

Gesetze zum Schutz der Kinder vor digitaler Ausbeutung reichen derzeit nicht aus

Genau zu dieser Schlussfolgerung kommt die Kinderkommission des Deutschen Bundestags in ihrer Stellungnahme vom 25. Februar 2026. Die Mitglieder sehen weder die Regelungen im Familienrecht noch im Datenschutzgesetz und im Jugendschutzgesetz sowie im Kunsturhebergesetz als ausreichend an. Das heißt, hier besteht nicht nur rechtlicher Handlungsbedarf, sondern es ist ergänzend eine verstärkte Aufklärung über die potenziellen Gefahren notwendig, denen die Kinder durch Sharenting und Family Influencing ausgesetzt sind. Die Rechte der digitalen Selbstbestimmung von Kindern müssen dringend gestärkt werden. Die Kinderkommission stellt die klare Forderung auf, Kinder in die Erarbeitung von Vorschlägen für Gesetzesänderungen in diesem Themenbereich einzubinden. Zu den weiteren Forderungen gehört unter anderem die Einführung eines Mindestalters für „Darstellungen, die Rückschlüsse auf die Identität des Kindes zulassen“, eine rechtliche Etablierung eines Widerrufsrechts für die gezeigten Kinder und ein Recht der dargestellten Kinder auf eine angemessene Beteiligung an den von Eltern und Sorgeberechtigten mit diesen Aufnahmen erzielten Einnahmen.

Quelle: Kinderkommission Drucksache 21/05

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