Bei der Anfrage der Bundestagsabgeordneten geht es nicht nur um die
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Diskriminierung bei der Wohnungssuche?
In der Antwort räumt die Bundesregierung ein, dass seit 2015 keine konkreten Daten dazu vorliegen. Das ist brisant, denn die Situation auf dem Wohnungsmarkt wurde durch die Zuwanderungswellen drastisch verschärft. Allein im Jahr 2015 kamen rund 2,14 Millionen Zuwanderer nach Deutschland. Im Jahr 2016 wurden noch einmal rund zwei Millionen Einwanderer gezählt. Das heißt, der Höhepunkt der Zuwanderungswelle ist bei den Daten der Bundesregierung zur Entwicklung der Diskriminierung bei der Wohnungssuche gar nicht erfasst. In der 2015 erstellten Studie spielten Benachteiligungen bei der Wohnraumvergabe aufgrund der Rasse und Ethnie die mit Abstand größte Rolle. Dazu wurden 2015 wurden 365 Fälle berichtet. Nach den Angaben der Bundesregierung haben sich in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt 247 Personen mit solchen Beschwerden an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewendet. Allerdings ist die Dunkelziffer extrem hoch, weil viele Betroffene diesen Weg nicht kennen. Eine Erweiterung der Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hält die Regierung derzeit nicht für notwendig.
Gravierende Unterschiede bei der Wohnraumversorgung
Sie zeigen sich in Daten, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht wurden. Danach steht Familien mit Migrationshintergrund in Mietwohnungen mit 28,8 Quadratmetern eine deutlich geringere Fläche pro Person als Familien ohne Migrationshintergrund (41,4 Quadratmeter) zur Verfügung. Bei selbst genutztem Wohneigentum zeigt sich die Situation ähnlich. Dort schlagen 37,7 Quadratmeter pro Person bei Einwanderern und 50,1 Quadratmeter bei Familien ohne Migrationshintergrund zu Buche. Auffällig an den Daten aus dem Jahr 2015 ist außerdem, dass Migranten eine höhere Kaltmiete pro Quadratmeter zahlen müssen. Daran dürfte sich bis heute nichts geändert haben. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verwendet dafür selbst den Begriff der „Diskriminierungszuschläge“.
Deutscher Wohnungsmarkt ist von einer Segragation gekennzeichnet
Der Begriff Segragation leitet sich von der lateinischen Vokabel „segragare“ ab, die in der wörtlichen Übersetzung „absondern“ bedeutet. Die Bezeichnung wird auch als Synonym für eine Rassentrennung verwendet. Die Soziologie betrachtet die Segragation als „Entmischung unterschiedlicher Elemente in einem Betrachtungsgebiet“.
Dabei gibt es auf dem deutschen Wohnungsmarkt aktuell zwei Trends. Einerseits werden Einwanderer in bestimmten Gebieten konzentriert. Hier zeigt sich eine leicht abnehmende Tendenz. Anderseits gibt es in Städten ab 30.000 Einwohner einen Trend zur Konzentration wirtschaftlich schwacher Haushalte in bestimmten Wohngebieten. Davon sind vor allem Familien mit Kindern betroffen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Dort gibt der Bund in seiner Antwort jedoch praktische Gründe an. Städte konzentrieren sich beim Bau von Sozialwohnungen auf bestimmte Bereiche. Außerdem findet sich ein Verweis auf die Belegungspraxis bei großen Wohnungsunternehmen.
Quelle: Bundestag Drucksache 19/6872, Statista

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