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Geförderte private Altersvorsorge künftig auch mit ETFs möglich

Plenarsaal Bundestag

Die private Altersvorsorge soll attraktiver werden. Deshalb hat die Bundesregierung Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht.

Der Gedanke, die private Altersvorsorge attraktiver zu machen, ist nicht neu. Doch nun gibt es endlich verbindliche Schritte der Bundesregierung. Am 27. März 2026 hat der Bundestag der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge nach der Durchführung einiger Änderungen am Entwurf vom Dezember 2025 zugestimmt. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats, doch diese dürfte eine reine Formsache sein.

Was ändert sich bei der privaten Vorsorge fürs Alter?

Nachdem die Verträge der Riester-Rente durch die trotz der Förderungen geringen Rendite als wenig lukrativ eingestuft wurden, blieb der erwartete Erfolg aus. Ab Jahresbeginn 2027 wird es keine neuen Verträge nach dem Riester-Modell mehr geben. Wer eine Police zur Riester-Rente hat, braucht keine Angst zu haben, denn die Verträge laufen in der bisherigen Form weiter.
Mit dem neuen Fördermodell zur privaten Altersvorsorge fallen einige der bisherigen Beschränkungen weg. So konnten die Förderungen bei der Riester-Rente nur von abhängig Beschäftigten in Anspruch genommen werden. Die neuen Förderungen richten sich an abhängig Beschäftigte und Selbstständige. Sie bringen eine Vereinheitlichung der staatlichen Zuschüsse mit und beseitigen die bisherige Benachteiligung der Selbstständigen. Sparbeiträge von bis zu 360 Euro pro Jahr und Person werden künftig mit 50 Cent pro Euro vom Staat gefördert. Für jeden weiteren eingezahlten Euro gibt es bis zu einer Maximalsumme von 1.800 Euro pro Jahr und Person 25 Cent vom Staat dazu. Hinzu kommen Kinderzulagen. Außerdem gibt es erweiterte Möglichkeiten der Anlage der fürs Alter vorgesehenen Gelder. Dazu gehört beispielsweise die Investition in ETFs.

Was sind ETFs und was bieten sie bei der privaten Altersvorsorge?

Das Kürzel ETF leitet sich aus der englischen Bezeichnung „exchange-traded fund“ ab. In der wörtlichen Übersetzung bedeutet das, es handelt sich um Fonds, die an den Börsen gehandelt werden. Die Geschichte der ETFs begann im Jahr 1989 in den USA. Für einen Meilenstein der Weiterentwicklung sorgten Steven Bloom und Nathan Most, die 1993 den „Standard & Poor’s Depositary Receipts“ (kurz SDPR) herausbrachten. ETFs haben die Besonderheit, dass Gebühren für das professionelle Management der Anlagekonten anfallen. Die Bundesregierung setzt bei den neuen Förderungen für die private Altersvorsorge einen Deckel bei einem Prozent.
Durch die Möglichkeit des Handels der über ETFs gekauften Anteile ergeben sich verschiedene Risiken. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Marktrisiken (Schwankungen des Handelspreises) und um ein Ausfallrisiko, weil bei Wertpapieren anders als bei reinen Sparkonten keine Einlagensicherung der Banken greift. Zudem spielt die Intensität des Handels mit einzelnen ETFs eine große Rolle beim hinzunehmenden Risiko.

Quelle: Bundesregierung, Börsen

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