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EuGH-Urteil C-137/14: Mehr Klagerechte bei großen Bauvorhaben

Umweltschützer beklagen immer wieder die Umweltschäden, die von großen Bauvorhaben ausgehen, wie etwa dem Ausbau des Frankfurter Flughafens. Bisher hatten sie nur eingeschränkte Klagemöglichkeiten gegen diese Bauvorhaben. Das hat sich seit dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter dem Aktenzeichen C-137/14 geändert. Die Richter in Luxemburg haben die Klagemöglichkeiten erweitert und man folgte den Argumenten der EU-Kommission, die das Verfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht hatte.

Nach Urteil C-137/14 muss Verbandsklagerecht reformiert werden

Für die Bundesregierung bedeutet dies, dass das Verbandsklagerecht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) gleich in mehreren Punkten nachgebessert werden muss. Derartige Prüfungen sind in der gesamten EU bei Großprojekten, zu denen der Ausbau von Flughäfen, Industrieanlagen oder Autobahnen gehört, vorgeschrieben. Untersucht werden soll, welche Auswirkungen die Bauprojekte auf die Umwelt haben, ob Umweltvorschriften eingehalten werden und Naturschutzgebiete oder Gewässer nicht übermäßig belastet werden.

Bereits 2011 hatte der EuGH in einem Urteil kritisiert, dass die Umweltverbände die Ergebnisse dieser UVP nicht gerichtlich überprüfen lassen könnten. Daraufhin entstand ein Klagerecht für anerkannte Verbände, wie den BUND oder den Nabu. Allerdings ging diese Entscheidung der EU-Kommission nicht weit genug.

Bisher war es zudem so, dass die Verbände vor Gericht nur diejenigen Erkenntnisse geltend machen konnten, die bereits im Verwaltungsverfahren vorgebracht wurden. Jetzt soll sich das ändern. Die Gerichte müssen demnach auch neue Erkenntnisse berücksichtigen. Außerdem müssen die Umweltverbände künftig bei Fehlern in der UVP nicht mehr nachweisen, dass ein anderes Ergebnis ohne die Fehler entstanden wäre. Die Beweislast liegt jetzt bei den Behörden.

Umweltverbände freuen sich über EuGH-Urteil C-137/14

Die Umweltverbände freuen sich freilich über den Ausgang des Verfahrens und sehen sich in der Richter-Entscheidung bestätigt. BUND-Experte Magnus Wessel freute sich, dass die Chancen, Projekte, deren umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange nicht korrekt berücksichtigt wurden, zu stoppen, künftig steigen werden.

Ein klassisches Beispiel für die Problematik findet sich beim Ausbau des Frankfurter Flughafens. 2009 hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klage des BUND abgewiesen, weil die Angaben zum Vogelschlag in den angrenzenden Vogelschutzgebieten nicht frühzeitig genug offengelegt wurden. Hätte es die jetzige Entscheidung des EuGH damals schon gegeben, hätte der BUND nach Expertenmeinung sogar Erfolg mit der Klage haben müssen.

Aus dem Bundesumweltministerium hieß es dagegen, dass man das Urteil als eine Aufforderung ansehe. So müssten die Planer von Großprojekten künftig schon frühzeitig die betroffenen Bürger an der Planung teilhaben lassen und die Umweltbelange besser berücksichtigen.

Quelle: FR-Online

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