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Droht Google eine Zerschlagung? US-Justizministerium reicht weitere Klage ein

Das US-Justizministerium reichte zusammen mit dem Bundesstaat Colorado eine weitere Klage gegen Google ein. Grundlage ist das amerikanische Wettbewerbsrecht.

Die nun anhängige Wettbewerbsklage gegen Google trägt das Aktenzeichen 1:20-cv-0310-APM und wurde am 20. November 2024 beim United States District Court of Columbia eingereicht. Sollte dieses Gericht der Klage stattgeben, drohen dem Internetkonzern massive Einschnitte. Wie genau das Urteil des Bundesgerichts ausfällt, ist derzeit nicht absehbar. Das liegt unter anderem daran, dass das Urteil voraussichtlich erst im Sommer 2025 kommt. Bis dahin hat Donald Trump mit seinem Kabinett die derzeitige Regierung unter Joe Biden abgelöst. Er sieht in einer Einschränkung der Google-Aktivitäten ein Risiko der Meinungsbeeinflussung in den USA beispielsweise durch China. Das heißt, unter seiner Führung könnte die Kartellklage gegen Google sogar zurückgezogen werden.

Worum geht es bei der Wettbewerbsklage gegen Google?

Die vom US-Justizministerium initiierte Klage stellt die Marktübermacht in den Vordergrund, die sich Google mit verschiedenen Wegen erarbeitet hat. Sie werden teilweise als Verstöße gegen kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen (Sherman Antitrust Act) eingestuft. Gleichzeitig sieht das US-Justizministerium beim Blick auf die Zukunft Handlungsbedarf, weil sich das Unternehmen inzwischen erfolgreich im Bereich der Entwicklung künstlicher Intelligenzen betätigt und dafür die kompletten Inhalte des Internets nutzt, während gleichzeitig der Konkurrenz der Zugang zu einer Vielzahl von Inhalten verweigert. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass die Betreiber von Websites die Nutzung der Inhalte durch Google nicht verhindern können. Genau dort soll es nach den Inhalten der neu eingereichten Klage Änderungen geben.

Was bemängelt das US-Justizministerium bei der aktuellen Klage noch?

Die wettbewerbsrechtlichen Verletzungen resultieren nach Meinung des US-Justizministeriums unter anderem daraus, dass Google dafür zahlt, dass der hauseigene Browser Chrome durch Dritte auf verschiedenen Arten von Geräten vorinstalliert wird. Nur dadurch konnte er sich samt der voreingestellten Suchmaschine so stark verbreiten. Deshalb fordert das US-Justizministerium in der aktuellen Klage, dass das Unternehmen den Browser verkaufen muss und in einem Zeitraum von 5 Jahren keinen neuen Browser herausbringen darf. Damit soll die Bildung eines illegalen Monopols verhindert werden. Zudem sollen Google Verträge und Bonuszahlungen für die genannten Vorinstallationen des Chrome-Browsers durch Dritte verboten werden. Doch die Forderungen gehen noch ein Stück weiter. Google soll dazu verurteilt werden, den Betreibern anderer Suchmaschinen zumindest in den USA den Zugriff auf die eigenen Suchergebnisse zu ermöglichen.

Quelle: United States District Court of Columbia (Aktenzeichen 1:20-cv-03010-APM und 1:20-cv-03715-APM)

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