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Der Streit um die Fischotter: Artenschutz versus Fischzuchtbetriebe

Otters

Beim Thema Natur- und Artenschutz stehen sich häufig gegensätzliche Interessen gegenüber. Zu den neuesten Betroffenen zählt in Deutschland der Fischotter.

Mit dem Fischotter musste sich vor wenigen Tagen der Verwaltungsgerichtshof München beschäftigen. Vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird der Fall nicht gehen, denn der Münchener Verwaltungsgerichtshof hat eine Revision ausgeschlossen. Das heißt, die bayerische Landesregierung muss sich mit dem Verbot der Entnahme von Fischottern aus dem Umfeld von Fischzuchtbetrieben arrangieren. Fischotter gelten zwar immer noch als gefährdete Tierart, richten aber lokal in den Fischzuchtbetrieben Schäden an, für welche die Landesregierung bei der Erfüllung verschiedener Voraussetzungen mit der Zahlung von Entschädigungen aufkommen muss.

Fischotterschäden: Welche Hilfen gibt es für Fischzuchtbetriebe in Bayern?

Dass die Fischotter Schäden anrichten und die Einnahmen der Fischzuchtbetriebe schmälern können, ist eine unbestrittene Tatsache. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten spricht wörtlich von „massiven Fraßschäden“ in der Teichfischwirtschaft. Betroffene aus der Oberpfalz berichteten in einem Interview mit der Redaktion des Umweltmagazins proplanta von Verlusten bei der Teichfischwirtschaft von bis zu 50 Prozent. Die Oberpfalz liegt im Nordosten Bayerns. Das heißt, die betroffenen Fischzüchter haben Anspruch auf Entschädigungen aus dem Landesprogramm. Doch diese decken maximal 80 Prozent der erlittenen Verluste ab, sofern der sich daraus ergebende Auszahlungsbetrag bei mehr als 500 Euro liegt. Zudem sind die Hürden für die Ausgleichszahlungen hoch. Zu den Anspruchsberechtigten zählen nur Teichfischzuchten mit einem gewerblichen Hintergrund. Sie müssen dafür ein Teichbuch führen, die Schäden dokumentieren und Kontakt mit dem Otterberater aufnehmen. Er nimmt dabei die Stellung eines Gutachters ein und bestätigt die Schadenshöhe nach dem Abfischen.

Fischotter sind in Deutschland auf dem Vormarsch

Die Bestände in Deutschland waren zeitweise so dezimiert, dass im Jahr 1968 ein Jagdverbot verhängt wurde. Doch das brachte nicht den gewünschten Erfolg, weil auch die Trockenlegung stehender Gewässer und die Wegnahme des Uferbewuchses negative Auswirkungen hatte. Zudem litt die Fortpflanzungsfähigkeit der Fischotter unter den Folgen von Schadstoffeintragungen in die Gewässer. Das heißt im Umkehrschluss, dass sich ansiedelnde Fischotter ein Zeichen für eine gute Wasserqualität sind. Noch gibt es in Deutschland einige Bundesländer, in denen es keine oder nur sehr wenige Fischotter gibt. Dazu gehören beispielsweise Baden-Württemberg, das Saarland und Rheinland-Pfalz. In Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen sind Fischotter nur punktuell anzutreffen. In Bayern können sie in freier Natur nahezu ausschließlich in den östlichen Landesteilen beobachtet werden. Anders sieht es in den östlichen fünf Bundesländern sowie Schleswig-Holstein aus.

Schäden durch Fischotter resultieren aus Ernährungsgewohnheiten

Ein ausgewachsener Fischotter benötigt pro Tag bis zu einem Kilogramm Nahrung. Bei der Nahrungssuche ist er bequem und nutzt das, was er am leichtesten erbeuten kann. Im Umfeld von Fischzuchtteichen sind das natürlich die Fische, die er im flachen Wasser fängt. Das geht sehr einfach, weil die Fischdichte in gewerblich bewirtschafteten Teichen wesentlich höher als in einem unbewirtschafteten Gewässer ist. Eine Ente, eine Möwe oder ein Kaninchen zu fangen, erfordert deutlich höhere Anstrengungen. Auf der Suche nach Nahrung können die unter Schutz stehenden Tiere große Distanzen überwinden, bei denen sie mit Fressfeinden konfrontiert werden. Dazu gehören beispielsweise Luchse und Wölfe. Doch ihr größter Feind bei den Wanderungen ist der motorisierte Straßenverkehr, auf dessen Konto nach Angaben des Deutschen Jagdverbands rund 80 Prozent aller Todesopfer gehen. Der Landesjagdverband Brandenburg führt das auf eine Besonderheit im Verhalten zurück. Fischotter trauen sich nicht, Brücken schwimmend zu unterqueren. Stattdessen klettern sie an Land und überqueren die auf und neben den Brücken befindlichen Verkehrswege.

Quelle: VGH München, Deutscher Jagdverband, Landesjagdverband Brandenburg, Landesregierung Bayern, Bundesamt für Naturschutz

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