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Achtung: Finanzämter warnen vor Trickbetrügern

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Wer in diesen Tagen einen Steuerbescheid für 2023 und frühere Jahre erhält, sollte genauer hinschauen, denn in Deutschland sind Trickbetrüger aktiv.

Inzwischen gehört es zum normalen Bild, dass Betrüger die Namen und Logos bekannter Unternehmen ausnutzen, um sich Geld zu ergaunern. Derzeit rollt beispielsweise eine Welle von Fakemails durchs Netz, bei denen der ADAC als Absender angegeben wird. Aber auch Amazon, Paketdienste, Mobilfunkprovider sowie die Deutsche Bahn und die Deutsche Post wurden bereits in betrügerischer Weise als Absender benannt, obwohl sie es bei einer genauen Prüfung der Mails gar nicht waren. Jetzt versenden Trickbetrüger Steuerbescheide per Post, vor denen mehrere Finanzämter in Deutschland nachdrücklich warnen.

Wie funktioniert der Trickbetrug per Steuerbescheid?

Liegt Post vom Finanzamt mit einer Nachforderung im Briefkasten, reagieren die meisten Menschen sofort. Schließlich kann es bei einer Nichtzahlung durch Säumniszuschläge ziemlich teuer werden und unter Umständen auch schnell mit einer Kontopfändung enden. Genau diesen Respekt vorm Finanzamt machen sich die Trickbetrüger aktuell zunutze. Sie verschicken gefälschte Bescheide, die erst auf den zweiten Blick von den echten Bescheiden der Finanzämter zu unterscheiden sind. Dort werden für die Nachzahlungen Bankdaten angegeben, die zu privaten oder geschäftlichen Konten der betrügerischen Absender der Briefe gehören.

Woran sind die Steuerbescheide der Trickbetrüger zu erkennen?

Hinweise dazu liefert das Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen in einem offiziellen Pressestatement. Danach sollen die Empfänger der Steuerbescheide zuerst einmal überprüfen, ob die angegebene Steuernummer und Steuer-ID stimmen. Zumeist entlarven sich die Betrüger bereits an dieser Stelle. Der zweite Schritt ist, die angegebene Anschrift sowie die dazugehörigen Kontaktdaten (Telefonnummer, Mailadresse) zu überprüfen. Am besten eignet sich dafür ein Vergleich mit den Daten auf den (echten) Steuerbescheiden der vergangenen Jahre. Bei den Festnetzrufnummern der Finanzämter handelt es sich durchweg um Rufnummern mit einer Ortsvorwahl aus der Region der Steuerpflichtigen. Ebenfalls auffällig an den gefakten Steuerbescheiden ist, dass ihnen die üblicherweise von den Finanzämtern beigefügten Rechtsbehelfsbelehrungen fehlen. Wer solche gefälschten Steuerbescheide erhält, sollte entweder selbst bei der Polizei eine Strafanzeige stellen oder den Bescheid mit einem Hinweis ans zuständige Finanzamt geben, damit er von dort aus im Rahmen der bereits von amtlicher Seite gestellten Strafanzeigen als Beweis mit eingereicht werden kann.

Quelle: Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen

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