IANA ist das offizielle Kürzel der Internet Assigned Numbers Authority. Die für die Domainvergabe und Vergabe von IP-Adressen im Internet zuständige Organisation wurde im Jahr 1998 in Marina del Rey (Kalifornien) als Tochtergesellschaft der ICANN gegründet und unterstand bisher der amerikanischen Regierung. Derzeit findet in Singapur die 52. Fachtagung der ICANN statt. Dort geht es auch um die Frage, ob die Aufsicht der US-Regierung über die Adressvergabe an eine unabhängige internationale Organisation übergeben werden soll. Dafür würde sich die ICANN selbst anbieten, bei der die Aufhebung der Kontrolle im Herbst 2015 durch die amerikanische Regierung bereits im März 2014 beschlossen wurde.
Inwiefern ist Europa von diesen Änderungen bei der IANA betroffen?
Die IANA ist quasi das oberste Organ bei der Registrierung und Vergabe der Domains und IP-Adressbereiche im Internet. Von da aus werden regionale Zuständigkeiten an andere Organisationen delegiert, die als Regional Internet Registry, oder kurz RIR, bezeichnet werden. Derzeit gibt es weltweit fünf solcher Organisationen. Für Europa ist beispielsweise das1992 gegründete Réseaux IP Européens Network Coordination Centre, kurz RIPE NCC, mit Sitz in Amsterdam zuständig. Dem RIPE NCC wiederum unterstehen nationale Registrare wie beispielsweise die DENIC und große Provider, bei denen Top-Level-Domains reserviert werden können.
Was könnte die Änderungen bei der IANA noch aufhalten?
Fällt die staatliche Kontrolle bei der ICANN weg, obliegt die gesamte Adressverwaltung einer einzigen Organisation, die damit eine uneingeschränkte Macht über das komplette Internet ausüben kann. Das halten viele Experten derzeit für sehr riskant. Deshalb wurde bei der 52. Fachtagung der ICANN die Bildung von unabhängigen Aufsichtsorganen vorgeschlagen. Auch soll ein externes Gremium die Arbeit der ICANN und damit auch der IANA prüfen, was wiederum von den führenden Köpfen der ICANN als zu kompliziertes Verfahren abgelehnt wird. Sie geben internen Kontrollgremien nach dem Vorbild der Aufsichtsräte bei Aktiengesellschaften den Vorzug. Das wäre aber nur dann denkbar, wenn die Satzung der ICANN so ergänzt werden würde, dass eine Aufhebung dieser Kontrollrechte durch einen Vorstandsbeschluss nicht mehr möglich ist.
Quelle: Heise, ICANN, IANA
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