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Facebook und die ab 2015 gültigen AGB

Derzeit verschickt das Social Network Facebook massenhaft Mitteilung an seine angemeldeten User, in denen auf die ab Jahresbeginn 2015 gültigen AGB hingewiesen wird. Dazu gesellt sich auch eine neue Datenrichtlinie sowie eine aktualisierte Richtlinie zur Verwendung von Cookies. Wer die neuen AGB von Facebook komplett lesen will, sollte ziemlich viel Zeit einplanen, denn sie sind nach wie vor sehr umfangreich. Und – wie nicht anders zu erwarten – lassen sich die Betreiber von Facebook erneut umfassende Rechte für die Nutzung der von den Accountinhabern hinterlegten Daten einräumen.

Welche Änderungen der AGB von Facebook sind wichtig?

Problematisch ist, dass Facebook auch zukünftig die Daten geräteübergreifend erfasst und analysiert. Dieser Tatsache sollten sich Nutzer bewusst sein, die Facebook mit Apps fürs Smartphone und das Tablet verwenden. Damit bekommt Facebook Informationen über den Standort des Nutzers, auch wenn dieser nicht im Account selbst hinterlegt wurde. Die Folge ist die Anzeige von Werbung aus der Umgebung sowie die Anzeige von Inhalten der Nutzer, die bei Facebook als Freunde markiert wurden und die sich gerade in der Nähe aufhalten. Unterdrücken lässt sich das nur, indem die Facebook-App für den Zugriff auf den GPS-Adapter gesperrt wird.

Wie ändert sich der Datenschutz bei Facebook ab 2015?

Den Nutzern von Facebook sollen künftig mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, individuelle Einstellungen für die Sichtbarkeit ihrer Inhalte vorzunehmen. Dort hat Facebook mit Anleitungen nachgebessert. Auch kann nun kontrolliert werden, wer die eigenen Seiten besucht hat. Doch die Nutzer sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass eine Sperrung von Inhalten für Besucher der Plattform nicht bedeutet, dass Facebook selbst die Daten nicht auslesen und für sich nutzen kann. Die Verbraucherschutzzentralen mokieren am Datenschutz bei Facebook, dass der Nutzer seine Inhalte selbst sperren muss, und nicht der umgekehrte Weg der individuellen Freigabe von Inhalten gegangen wird. Das brachte Sabine Petri (Verbraucherschutzzentrale NRW) in einem Interview mit dem Magazin „Spiegel“ zum Ausdruck.

Facebook wird zur Werbe- und Verkaufsplattform

Nachdem sich Facebook erst vor wenigen Monaten den Zugriff auf einen elektronischen Bezahldienst gesichert hatte, wird ab Januar 2015 auf der „Kaufen“-Button auf der Plattform aktiv. Für die Betreiber ist das sehr praktisch, denn so bekommen sie Informationen über das Konsumverhalten der eigenen Nutzer und können noch gezielter Werbung einblenden. Besonders kritisch sehen Verbraucherschützer die Tatsache, dass das Netzwerk damit auch Zugriff auf die Zahlungsdaten der Nutzer bekommt. Die Kombination aller von Facebook erfassten Daten bietet die Möglichkeit, sehr genaue und umfangreiche Profile der Nutzer zu erstellen. Noch kritischer wird bewertet, dass die Nutzer keine Möglichkeit haben, den Änderungen der AGB von Facebook zu widersprechen. Außerdem raten die Verbraucherschützer, regelmäßig einen Blick auf die vorgenommenen Einstellungen zu werfen. Offenbar wird befürchtet, dass sie im Hintergrund ohne Wissen des Nutzers beim Übergang zu den neuen AGB geändert werden könnten.

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