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Neue Arbeitsstätten-Verordnung gesteht Bauarbeitern beheizte Toiletten zu

Eine Neuregelung in der Arbeitsstätten-Verordnung sieht beheizte Toiletten auf Baustellen und im Garten- und Landschaftsbau vor, teilte die IG BAU Baden-Württemberg mit. In den mobilen Toiletten müssen der Arbeitsstätten-Verordnung zufolge auch im Winter mindestens Temperaturen von 18 Grad Celsius herrschen. Allerdings erklärte die IG BAU Baden-Württemberg, dass es bisher noch teils große Defizite bei der Umsetzung dieser Regelung gibt.

Deshalb forderte die Gewerkschaft die Unternehmen jetzt nochmals auf, die Toiletten umzurüsten. Gerade bei den aktuell rapide sinkenden Temperaturen sei es nötig, dass man den Mitarbeitern nur noch beheizte mobile Toiletten zur Verfügung stelle. Dafür könnten die Firmen beispielsweise elektrische Heizungen in die Toiletten einbauen. Geheizt werden müssen diese je nach Wetterlage, mindestens jedoch bis Ende April.

Sauberkeit bei mobilen Toiletten lässt zu wünschen übrig

Ebenfalls bemängelte die IG Bau Baden-Württemberg die Sauberkeit auf den mobilen Toiletten. Wünschenswert sei, dass auf den mobilen Toiletten auch ein Waschbecken mit Seife, Hautpflege und Handdesinfektion zur Verfügung stehe. Leider ist das in der Praxis jedoch oftmals nicht gegeben.

Ein weiteres Problem: Die mobilen Toiletten auf Baustellen und im Garten- und Landschaftsbau werden oft nur unzureichend gereinigt. Die Gewerkschaft erklärte, dass sie in diesem Bereich immer wieder sehr viele Beschwerden erhalte und die Firmen daran unbedingt etwas ändern müssten. Generell forderte die IG BAU die Unternehmen auf, dem „stillen Örtchen“ mehr Beachtung zu schenken.

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