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Flugticket-Steuer ist rechtens

Die Flugticket-Steuer, auch bekannt als Luftverkehrssteuer, ist rechtens und mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvF 3/11. Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, erklärte in Karlsruhe, dass die Vorschriften aus dem Luftverkehrssteuergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Klage, die das Land Rheinland-Pfalz angestrengt hatte, war somit erfolglos. Sowohl der Tarif, als auch die Privilegierungen der Steuer sind nach Ansicht der Richter gleichheitsgerecht ausgestaltet. Somit ist die Ticket-Steuer gerechtfertigt und beschneidet auch nicht die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit von Airlines oder Passagieren.

Was ist die Flugticket-Steuer?

Die Flugticket-Steuer wurde 2011 von der damals schwarz-gelben Bundesregierung eingeführt, um den Haushalt zu sanieren und den Umweltschutz voranzutreiben. Jährlich nimmt der Bund durch die Luftverkehrssteuer gut eine Milliarde Euro ein. Erhoben wird die Steuer für alle gewerblichen Passagierflüge, die in Deutschland starten. Der Steuersatz ist abhängig von der Entfernung, die mit dem Flieger zurückgelegt wird. Sie beträgt zwischen 7,50 bis 42,18 Euro pro Passagier.

Mit dem Urteil zur Flugticket-Steuer sind nicht alle zufrieden

Während die deutsche Luftfahrtbranche quasi seit Einführung der Luftverkehrssteuer deren Abschaffung fordert, sieht die Regierung das natürlich anders. Für die Luftfahrtunternehmen stellt die Steuer nicht nur eine finanzielle Belastung in großer Höhe dar, auch sieht man vor allem grenznahe Flughäfen durch die Erhebung der Steuer als benachteiligt an. Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Klaus-Peter Siegloch, zeigte sich über das Urteil enttäuscht und erklärte, dass die Flugticket-Steuer die deutschen Fluggesellschaften „flügellahm“ mache.

Norbert Fiebig, der Präsident des Deutschen Reiseverbandes, zeigte sich ähnlich enttäuscht. Durch die Luftverkehrssteuer werde der Wettbewerb verzerrt und die Reisebranche ausgebremst, erklärt er. Auch Dieter Schwer, der Mitglied in der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie ist, ist gegen die Flugticket-Steuer. Zwar sei diese wohl erlaubt, aber ökonomisch kaum zu vertreten. Auch er geht von Wettbewerbsverzerrungen und Schädigungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland aus. Die vier deutschen Airlines müssen pro Jahr mehr als 500 Millionen Euro an Belastungen auf sich nehmen – nur durch diese Steuer.

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